Frist für U-Haft eigentlich abgelaufen: Kommt der ICE-Angreifer nun frei?

Nürnberg/Karlsruhe - Der Messerangreifer, der im November vergangenen Jahres in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg vier Menschen niedergestochen hatte, bleibt vorerst in Untersuchungshaft.

In dem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg hatte es im November 2021 eine Messerattacke gegeben.
In dem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg hatte es im November 2021 eine Messerattacke gegeben.  © ---/Vifogra/dpa

Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 18. Mai festgestellt. Unter anderem aufgrund der aufwendigen Ermittlungen sei die Untersuchungshaft auch über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus gerechtfertigt.

Es sei wahrscheinlich, dass der Angreifer zu einer längeren Haftstrafe verurteilt werde. Der Generalbundesanwalt werde zeitnah Anklage erheben.

Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der damals 27 Jahre alte Syrer bei der Tat in dem Zug psychisch krank war.

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Im Zuge der Ermittlungen wurde jedoch klar, dass er der radikal-islamistischen Szene zuzuordnen ist und aus Hass gegen das freiheitliche System des Westens gehandelt hatte. In seinem Umfeld waren Verbindungen zum Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) gefunden worden.

Der Mann hatte im November nach Überzeugung der Ermittler in einem ICE plötzlich scheinbar willkürlich mit einem Klappmesser auf Fahrgäste eingestochen. Vier Männer wurden verletzt. Aus der Mitteilung des Bundesgerichtshofs wurde deutlich, dass er bewusst Menschen mit mitteleuropäischem Erscheinungsbild ausgewählt hatte.

Nach seiner Festnahme unmittelbar nach der Tat hatte er in einer Isolierzelle randaliert, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. Unter anderem habe er einer Pflegekraft mit der Faust ins Gesicht geschlagen, Gitterstäbe aus der Verankerung gerissen und ein Fenster demoliert.

Titelfoto: ---/Vifogra/dpa

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