Platz im Knast: Deshalb mussten geringe Freiheitsstrafen in Bayern nicht angetreten werden

München - In den 36 bayerischen Haftanstalten haben sich während der Corona-Pandemie mehr Bedienstete als Häftlinge mit dem Virus infiziert.

Wie das Justizministerium mitteilte, waren Jugendarreste und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate in der Anfangsphase der Pandemie nicht vollstreckt worden, um die Gefängnisse zu entlasten.
Wie das Justizministerium mitteilte, waren Jugendarreste und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate in der Anfangsphase der Pandemie nicht vollstreckt worden, um die Gefängnisse zu entlasten.  © picture alliance / dpa

Eine Infektion sei bei 3133 Bediensteten und bei 2823 Gefangenen nachgewiesen worden, teilte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Aktuell seien 72 Bedienstete und 8 Häftlinge erkrankt.

Die Erkrankungen seien aber im Wesentlichen milde verlaufen. "In wenigen Einzelfällen mussten Gefangene wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden", hieß es vom Ministerium.

Auch Verlegungen von Gefangenen in andere Haftanstalten seien zahlenmäßig nicht ins Gewicht gefallen.

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In den Gefängnissen seien von Beginn der Pandemie an umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen worden.

So wurden Neuankömmlinge grundsätzlich für zwei Wochen von den übrigen Gefangenen getrennt. Inzwischen sei diese Karenzzeit auf fünf Tage reduziert worden.

Auch die meisten anderen Schutzmaßnahmen seien inzwischen wieder zurückgenommen worden.

Mehr Wärter als Gefangene mit dem Coronavirus infiziert

Ein Wachturm der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Corona hat den Alltag in den 36 bayerischen Haftanstalten verändert.
Ein Wachturm der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Corona hat den Alltag in den 36 bayerischen Haftanstalten verändert.  © Andreas Gebert/dpa

Die Justiz habe zudem versucht, die Zahl der Gefangenen zu reduzieren, um in den Gefängnissen mehr Platz zu schaffen, etwa für Quarantänemaßnahmen.

So seien etwa zu Beginn der Pandemie Personen, die einen Jugendarrest, eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, vorübergehend grundsätzlich nicht zum Haftantritt geladen worden.

Vorzeitige Haftentlassungen habe es dagegen in Bayern nicht gegeben.

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Um das Einschleppen des Virus in die Haftanstalten zu vermeiden, seien der Besuch reduziert, dafür aber die Möglichkeiten zum Telefonieren und zur Videotelefonie deutlich ausgeweitet worden.

Häftlinge, die nicht arbeiten konnten, hätten ihre Bezüge weiter erhalten, um anstaltsintern weiter einkaufen zu können.

Die Resonanz der Gefangenen auf die getroffenen Schutzmaßnahmen sei überwiegend positiv gewesen.

Titelfoto: picture alliance / dpa

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