Nach Tod der eigenen Tochter (6): Justiz hat erschütternden Verdacht als Todesursache
Bonn - Nach dem Fund eines leblosen Mädchens in einer Bonner Wohnung kommt Ersticken als Todesursache in Betracht.
Das sei die vorläufige rechtsmedizinische Einschätzung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am heutigen Freitag.
Die Befunde seien "mit einem Ersticken in Einklang zu bringen". Es handle sich aber noch nicht um eine endgültige Stellungnahme. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Der Verdacht, für den Tod des Kindes verantwortlich zu sein, richtet sich gegen die Mutter. Das Mädchen war in einer Wohnung im Bonner Ortsteil Rüngsdorf gefunden worden, nachdem es zuvor einen Einsatz am Rhein gegeben hatte.
Dort war die Mutter aus dem Wasser geborgen worden, in das sie selbst gegangen sein soll. Nach ihrer Rettung gab die 46-Jährige den Einsatzkräften selbst Hinweise auf ihr Kind - es liege in ihrer Wohnung. Dort wurde das Mädchen dann auch gefunden. Es starb wenig später im Krankenhaus.
Gegen die Mutter wurde Haftbefehl wegen des Verdachts auf Totschlag erlassen. Sie wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Titelfoto: Friso Gentsch/dpa