Nach umstrittener Hundeattacke auf Demonstrantin: Ermittlungen gegen Polizisten fallen gelassen

Riesa/Dresden - Nach dem AfD-Parteitag vergangenen Jahres in Riesa hatte ein Beamter (36) verschiedene Verfahren am Hals. Es ging es um den Verdacht der Körperverletzung im Amt und den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt.

Nach dem Aufsehen erregenden Einsatz seines Diensthundes wurden Ermittlungen gegen einen 36-jährigen Beamten fallen gelassen.  © Eric Hofmann

Am 11. Januar 2025 soll der 36-Jährige während der Demonstration am Rande des Bundesparteitags der AfD seinen Diensthund ungerechtfertigt gegen eine Demonstrantin eingesetzt haben.

Der Beamte soll den Hund angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Straßenseite zu drängen. Ein Video des Vorfalls war kurz danach viral gegangen.

Laut Dresdner Staatsanwaltschaft habe man während der Ermittlungen einen Sachverständigen hinzugezogen, um den Einsatz des Diensthundes fachlich bewerten zu lassen.

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Man entschied sich schließlich, das Verfahren gegen den Polizisten einzustellen, da sein Verhalten in der Situation als unmittelbarer Zwang gerechtfertigt war.

Die Demonstrantin hätte wiederholt die Anweisung der Polizei bewusst missachtet. Um sie vor dem Durchbrechen der Sicherungslinie zu hindern, wurde der Diensthund eingesetzt. Zumal so auch ein ähnliches Handeln von anderen Demonstranten verhindert werden sollte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte der Beamte keine andere Wahl gehabt, als so zu handeln.

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Zahlreiche Beamte hatten abseits des AfD-Parteitags versucht, die Demonstranten in Schach zu halten.  © picture alliance / SZ Photo

Einsatz des Diensthundes hat nicht gegen Tierschutzgesetz verstoßen

Auch der Umgang mit seinem Diensthund habe nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Der 36-Jährige habe nicht aus Rohheit gehandelt, sondern zur "Durchsetzung einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme".

Da er den Hund an seinem Geschirr gegriffen hatte, hätte sich der Druck auf den gesamten Körper des Tieres verbreitet. Zudem sei ein solches Führen des Hundes gängige Praxis.

Zwar werden die Polizeihunde in eine Belastungssituation versetzt, für solche Umstände würden sie aber gezielt ausgebildet.

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