Bizarrer Nachbarschaftsstreit eskaliert: 78-Jährige soll Bäume gefällt haben

Hamburg - In Hamburg-Blankenese sorgte ein bizarrer Nachbarschaftsstreit für Aufsehen und landete sogar vor Gericht. Eine 78-jährige Seniorin wurde beschuldigt, mehrere Bäume auf dem Nachbargrundstück gefällt zu haben. Der Fall wirft nun viele Fragen auf.

In dicht bebauten Wohnlagen wie Hamburgs Elbhang sorgen Sichtschutz, Bäume und Grundstücksgrenzen oft für Streit. (Symbolfoto)  © Jan Woitas/dpa

Wie eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber TAG24 mitteilte, musste sich eine 78-jährige Frau am Montag wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Blankenese verantworten.

Der Grund: Auf dem Nachbargrundstück waren plötzlich mehrere Bäume verschwunden - deren Fällung sie laut Anklage selbst veranlasst haben soll.

Blankenese gilt als eine der nobelsten Wohnlagen Hamburgs mit Villen am Elbhang und teils spektakulärem Blick auf die Elbe. Die Aussicht der Seniorin wurde jedoch durch drei Robinien und einen Weißdorn versperrt.

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Vor Gericht soll sie die Bäume des Nachbarn sogar als eine "grüne Hölle" bezeichnet haben, wie unter anderem der NDR berichtet.

Die Anklage war deutlich: Auf Betreiben der Angeklagten sollen Bäume gefällt worden sein - ohne Erlaubnis und ohne Absprache mit dem Nachbarn. Der Vorwurf: heimliche Baumfällung!

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Blankenese: Hat die Seniorin die Bäume wirklich heimlich fällen lassen?

In Hamburg schützt die Baumschutzverordnung bestimmte Bäume. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. (Archivfoto)  © Jonas Walzberg/dpa

Vor Gericht wies die alte Dame die Anschuldigungen jedoch strikt zurück. Sie gab an, lediglich einen Gärtner beauftragt zu haben, um Totholz zu entfernen und so Gefahren durch herabfallende Äste zu vermeiden, wie aus einem NDR-Bericht hervorgeht.

Vor Gericht betonte sie, niemals eine komplette Fällung angeordnet zu haben. Auch der beauftragte Gärtner wurde befragt, seine Aussagen sollen angeblich widersprüchlich gewesen sein.

Trotz des Verdachts sprach das Gericht die Angeklagte frei, da die Grundstücksgrenze unklar war und kein eindeutiger Beweis vorlag, dass sie die Fällung angeordnet hatte. Zivilrechtlich blieb der Vorfall allerdings nicht ganz ohne Konsequenzen.

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Obwohl die 78-Jährige strafrechtlich freigesprochen wurde, muss sie ihrem Nachbarn laut NDR 12.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Offenbar sah das Gericht im Zivilverfahren zumindest eine gewisse Verantwortung, wenn auch ohne strafrechtliche Relevanz.

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