Drogenschmuggel und gesuchter Straftäter: Großkontrolle von Polizei und Zoll auf der A1

Sittensen – Am gestrigen Mittwoch haben die Polizei Rotenburg, die Ausländerbehörde Rotenburg sowie die Hauptzollämter Bremen und Hamburg 133 Fahrzeuge auf der A1 in Richtung Hamburg kontrolliert. Im Fokus der Kontrolle standen unter anderem Menschenhandel und Schleuserkriminalität sowie Drogenschmuggel von Betäubungsmittel.

In mehreren Wagen fanden die Beamten von Zoll und Polizei Rauschgift.
In mehreren Wagen fanden die Beamten von Zoll und Polizei Rauschgift.  © JOTO

Alle Fahrzeuge, darunter auch mehrere Busse, wurden dafür auf das Gelände der Rastanlage Ostetal (Süd) geleitet, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Beamten von Polizei und Zoll, Diensthundeführer und Dokumentenprüfer sowie mehrere Mitarbeiter des Ausländeramts waren im Einsatz. Letztere stellten drei Personen fest, bei denen der Verdacht bestand, sich illegal in Deutschland aufzuhalten.

Mit Unterstützung der Spürhunde, die Kofferräume und im Falle eines Reisebusses jeden Koffer einzeln untersuchten, wurden in mehreren Fahrzeugen Rauschgift – meist Cannabis – gefunden. Anschließend wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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Bei vier Fahrern fiel zudem ein durchgeführter Drogentest positiv aus.

Sechs weitere Fahrer durften nach der Kontrolle aufgrund von fehlender Fahrerlaubnis, technischer Mängel oder fehlender Versicherung nicht mehr weiterfahren.

Jedes einzelne Gepäckstück eines Reisebusses wurde von einem Drogenspürhund am Mittwoch untersucht.
Jedes einzelne Gepäckstück eines Reisebusses wurde von einem Drogenspürhund am Mittwoch untersucht.  © JOTO

Mann ohne Erlaubnis mit griffbereiter Waffe unterwegs

Des Weiteren stellten die Beamten bei einem Fahrer eine griffbereite Schreckschusswaffe sicher, welche der Mann ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit sich führte.

Auch ein gesuchter Straftäter, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag, geriet in die Kontrolle. Nach Zahlung der offenen Geldstrafe von 700 Euro durfte dieser allerdings weiterfahren.

Bei Nichtzahlung des Betrags hätte der Mann ins Gefängnis gemusst, wie die Polizei mitteilte.

Titelfoto: JOTO

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