Hof - Nach einer Serie von Drohanrufen gegen eine Realschule in der oberfränkischen Stadt Hof hat die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt. Bei dem 26-Jährigen aus Niedersachsen wurden zahlreiche Kommunikationsgeräte und Datenträger sichergestellt.
Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstag mitteilten, hatten die Vorfälle bereits im Juni begonnen.
Ein zunächst unbekannter Anrufer meldete damals eine angebliche Gewalttat mit mehreren Verletzten an der Realschule in der Max-Reger-Straße.
Die Meldung stellte sich als falsch heraus. In den folgenden Wochen gingen bei der Polizeiinspektion Hof und im Sekretariat der Schule weitere Anrufe ein. Dabei drohte der Unbekannte mehrfach mit Sprengstoffanschlägen.
Die Serie dauerte bis zum 21. Juni an. Zunächst führten auch Vergleiche mit ähnlichen Fällen aus anderen Bundesländern nicht zu einem entscheidenden Hinweis.
Ende Juni brachte schließlich ein anderes Verfahren die Ermittler auf eine neue Spur. Ein Geschädigter hatte Anzeige erstattet, nachdem seine Daten auf einer Onlineplattform ausgespäht worden waren. In diesem Fall lag auch eine Sprachaufzeichnung vor.
Fahnder schließen vergleichbare Fälle im Bundesgebiet noch nicht aus
"Insbesondere der Abgleich vorhandener Sprachaufzeichnungen begründete den konkreten Tatverdacht gegen den 26-jährigen Deutschen", teilten die Staatsanwaltschaft Hof und das Polizeipräsidium Oberfranken mit.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchsuchten Beamte am vergangenen Dienstag (22. September) die Wohnanschrift des Verdächtigen in Niedersachsen. Dabei kamen neben IT-Forensikern auch Datenspeicherspürhunde zum Einsatz.
Die Ermittler stellten verschiedene Kommunikationsgeräte und Datenträger sicher. Auch zwei Staatsanwälte aus Hof waren bei der Durchsuchung vor Ort.
Der 26-Jährige muss sich nun insbesondere wegen der Drohanrufe gegen die Hofer Realschule strafrechtlich verantworten. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen außerdem, ob er für weitere vergleichbare Fälle im Bundesgebiet verantwortlich sein könnte.
Das Polizeipräsidium Oberfranken prüft zudem, ob die Kosten des umfangreichen Polizeieinsatzes geltend gemacht werden.