Flucht vor Kontrolle: Motorrad nicht zugelassen, Biker unter Drogeneinfluss
Crimmitschau - Nach der Flucht vor einer Polizeikontrolle Samstagnacht in Crimmitschau (Landkreis Zwickau) muss sich ein 35-jähriger Mann nun wegen mehrerer Vergehen verantworten.
Alles in Kürze
- Motorrad ohne Kennzeichen in Crimmitschau unterwegs
- Biker flüchtet vor Polizei mit 100 km/h
- Fahrer unter Drogeneinfluss und Alkohol
- Motorrad nicht zugelassen und nicht versichert
- Polizei sucht nach Zeugen

Wie die Polizei am Montag mitteilte, fiel der Biker einem Streifenteam gegen 1.30 Uhr auf der Bahnhofstraße auf, an dessen Motorrad kein Kennzeichen angebracht war.
Trotz Anhaltesignal entzog sich der Motorradfahrer jedoch der Kontrolle und flüchtete mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h sowie grob verkehrswidrig vor den Polizisten. Nicht nur einmal wäre es dadurch beinahe zu Unfällen gekommen.
Nicht weit entfernt stellten die Beamten nur kurze Zeit später einen Mann fest, der zu Fuß unterwegs war.
Nach derzeitigen Erkenntnissen handelte es sich bei dem 35-jährigen Deutschen um den Fahrer, der zuvor mit dem Bike geflüchtet war. Auch das mutmaßlich genutzte Motorrad wurde im Innenstadtbereich gefunden.
Unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs

Im Rahmen der ersten polizeilichen Maßnahmen wurde beim 35-jährigen Deutschen ein Drogenvortest gemacht, der positiv auf Amphetamine sowie Methamphetamine reagierte. Zudem ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,58 Promille. Es folgte eine doppelte Blutentnahme im Krankenhaus.
Bei der Überprüfung des Motorrads stellten die Polizisten fest, dass dieses nicht zugelassen und somit auch nicht versichert war.
Im Rahmen der Ermittlungen sucht die Polizei nun nach Zeugen, denen die Fahrweise des Motorradfahrers aufgefallen ist. Wer wurde durch den Biker möglicherweise gefährdet oder genötigt? Hinweise nimmt die Polizei im Revier Werdau unter der folgenden Telefonnummer entgegen: 03761 7020.
Der 35-Jährige muss sich nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Titelfoto: Patrick Seeger/dpa