Mann soll Kinder beim Baden gefilmt haben: Razzia fördert schreckliche Wahrheit zutage!

Wuppertal/Erkrath - Gegen einen 41-jährigen Wuppertaler sind Ermittlungen wegen Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten eingeleitet worden. Der Mann hatte offenbar in mehreren Kitas gearbeitet.

Bei einer Razzia entdeckte die Polizei eine Vielzahl an Datenträgern mit mutmaßlich kinderpornografischem Material. (Symbolbild)
Bei einer Razzia entdeckte die Polizei eine Vielzahl an Datenträgern mit mutmaßlich kinderpornografischem Material. (Symbolbild)  © 123rf/foottoo

Wie die Wuppertaler Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten, war der Mann zunächst am 26. Juli in einem Schwimmbad in Baden-Württemberg auffällig geworden.

Demnach soll er dort nicht nur Kinder beim Baden gefilmt haben, vor Ort soll der Mann sich zudem einschreitenden Polizisten gegenüber als Pädophiler bezeichnet haben.

"Da sich hieraus der Anfangsverdacht eines Besitzes kinderpornografischen Materials ergab, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der zeitnah vollstreckt wurde", schilderte ein Polizeisprecher.

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Bei der Razzia entdeckten die Ermittler dann eine Vielzahl an Datenträgern, darunter rund 370 DVDs!

Eine erste Stichprobe des sichergestellten Materials ergab Hinweise darauf, dass es sich "zumindest auch um kinderpornografisches Material" handeln dürfte, hieß es weiter.

Eine konkrete Auswertung erfolge derzeit unter Mitwirkung des Landeskriminalamtes.

41-Jähriger war wohl in Kitas als "Springer" tätig

Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 41-Jährige beruflich offenbar als sogenannter "Springer" in mehreren Kindertagesstätten in Erkrath (Kreis Mettmann) gearbeitet hatte.

Hinweise auf einen durch den Mann verübten sexuellen Missbrauch lägen zurzeit jedoch nicht vor, wie die Beamten betonten. "Das Verfahren beinhaltet derzeit daher allein den Tatvorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte (§184b StGB)", so der Sprecher.

Im Falle einer Verurteilung könnte dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren drohen.

Titelfoto: 123rf/foottoo

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