Mann steigt ohne Ticket in ICE: Sein Promillewert sorgt bei der Polizei für Erstaunen
Hanau/Frankfurt am Main - Das muss man erstmal schaffen! Am Dienstagmorgen gerät ein Reisender an Bord eines ICE in Südosthessen in eine Kontrolle. Dabei wird bei ihm ein lebensgefährlicher Alkoholpegel festgestellt. Der wäre um ein Haar aber gar nicht erst aufgefallen.
Aber von vorn: Wie ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion der hessischen Mainmetropole Frankfurt berichtete, ereignete sich der feucht-fröhliche Zwischenfall in den Morgenstunden des gestrigen Dienstags am Hauptbahnhof in Hanau.
Kurz vor der Ankunft dort hatte das Zugpersonal den 28-jährigen Schluckspecht bereits auf seinem Sitz angetroffen und ein gültiges Ticket zur Kontrolle eingefordert. Dieses konnte der junge Mann, der am Frankfurter Hauptbahnhof zugestiegen war, jedoch nicht vorweisen.
Da er sich zudem nicht ausweisen konnte und zu diesem Zeitpunkt zumindest der Verdacht auf Alkoholeinfluss bestand, alarmierten die Bahn-Mitarbeiter die Ordnungshüter, die schließlich gegen 5.30 Uhr in Hanau parat standen. Um gleich den Verdacht auf Trunkenheit zu prüfen, wurde der Schwarzfahrer einem Atemalkoholtest unterzogen.
Und das Ergebnis hatte es wahrhaft in sich: Satte 4,98 Promille wies die Anzeige auf - und sorgte damit für zumindest imaginär heruntergeklappte Kinnladen bei den Beamten.
Umso erstaunlicher war es für die Polizisten, dass der 28-Jährige nahezu keine Ausfallerscheinungen zeigte.
Bundespolizei sieht 28-Jährigem heftigen Alkoholpegel kaum an: Fehlender Fahrschein deckte alles auf
Zur Veranschaulichung: Bereits bei über drei Promille besteht allgemein eine akute Alkoholvergiftung, der Wert des 28-Jährigen galt sogar bereits als lebensbedrohlich. Nach der Polizeikontrolle, die für viel Erstaunen sorgte, ging es für den Mann aus dem ostwestfälischen Marsberg mit auf die Wache.
Sein Alkoholwert spielte bei der weiteren Feststellung jedoch keine Rolle, da er (wohl unbewusst) pflichtbewusst agierte und kein Fahrzeug steuerte. Dennoch wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen eröffnet, ehe er wieder entlassen wurde.
Titelfoto: dpa/Andreas Arnold