Mann will am Kölner Flughafen in Maschine steigen: Bei Luftsicherheits-Kontrolle ist seine Reise vorbei

Köln - Wieder einmal ist ein Reisender (60) am Flughafen Köln/Bonn mit einem verbotenen Gegenstand im Handgepäck erwischt worden. Statt in den Flieger ging es für den Mann zur Dienststelle der Bundespolizei.

Die Beamten stellten die geladene Patrone sicher.
Die Beamten stellten die geladene Patrone sicher.  © Bundespolizeidirektion

Der 60-Jährige war nach Angaben eines Sprechers am Donnerstagnachmittag gegen 14.20 Uhr von Mitarbeitern der Luftsicherheit kontrolliert worden, wobei diese im Handgepäck des Reisenden auf eine scharfe Patrone stießen.

Umgehend wurde die Bundespolizei hinzugezogen, die den Mann und seine Begleitperson zur weiteren Klärung des Sachverhaltes zur Dienststelle brachten.

Dort wurde festgestellt, dass es sich bei dem Fund um eine geladene Randfeuerpatrone handelt, wie sie üblicherweise zur Kleintierjagd verwendet wird.

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Doch woher hatte der Mann das Geschoss? Laut Sprecher habe der 60-Jährige gegenüber den Beamten in einer ersten "Spontan-Äußerung" erklärt, dass er die Patrone von einem befreundeten Sportschützen erhalten habe.

Nach der erfolgten Belehrung durch die Ordnungshüter äußerte er sich aber nicht weiter.

Bundespolizei leitet Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein

Nach dem Fund der geladenen Patrone wurde die Bundespolizei hinzugezogen. (Symbolbild)
Nach dem Fund der geladenen Patrone wurde die Bundespolizei hinzugezogen. (Symbolbild)  © Marius Becker/dpa

Die Beamten kontaktierten den besagten Freund dann telefonisch und eröffneten ihm den Tatvorwurf der unzulässigen Überlassung von Munition, während eine Abfrage im Nationalen Waffenregister ergab, dass der Sportschütze tatsächlich im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte sei.

Die Patrone wurde sichergestellt und die beiden Männer nach Abschluss aller Maßnahmen schließlich wieder entlassen. "Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein", erklärte der Sprecher.

Durch das schnelle Handeln der Beamten und des Luftsicherheitspersonals konnte ein möglicher sicherheitsrelevanter Vorfall ausgeschlossen werden. "Eine konkrete Gefährdung der Luftsicherheit bestand zu keinem Zeitpunkt", betonte die Bundespolizei.

Titelfoto: Bildmontage: Bundespolizeidirektion, Marius Becker/dpa

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