Polizei stoppt Bentley voller Geld: Duo versucht alles, um Kontrolle zu verhindern

Berlin - In Berlin-Schöneberg hatte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen dicken Fisch an der Angel. Der gestoppte Bentley barg so einige Überraschungen.

Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Beamten ein Bentley auf. (Symbolbild)
Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Beamten ein Bentley auf. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Am Donnerstag gegen 17 Uhr hielt die Besatzung einer Streife den hochwertigen Bentley in der Martin-Luther-Straße an.

Als der Fahrer nach seinen Personalien gefragt wurde, machte der 28-Jährige falsche Angaben, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Demnach wollte der Mann mutmaßlich davon ablenken, dass er keinen Führerschein besaß. Auch war nicht klar, wem der Bentley gehört, sodass die Beamten sich dazu entschieden, das Auto zu durchsuchen.

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Das wollte der Beifahrer (29) jedoch verhindern und weigerte sich auszusteigen. Gemeinsam mit zwei hinzugerufenen Funkwagenbesatzungen wollten die Polizisten den Mann aus dem Bentley ziehen. Dabei schlug der er gegen deren Hände, hieß es.

Schließlich gelang es den Beamten, den 29-Jährigen mit viel Kraftaufwand zu Boden zu bringen und zu fesseln.

Duo hat keine gute Erklärung parat

Die Polizei stoppte den 28-jährigen Fahrer in Tempelhof-Schöneberg. (Symbolbild)
Die Polizei stoppte den 28-jährigen Fahrer in Tempelhof-Schöneberg. (Symbolbild)  © picture alliance / dpa

Als die Einsatzkräfte endlich den Wagen durchsuchen konnten, fanden sie rund 70.000 Euro und vier Mobiltelefone. Beide Männer konnten keine plausible Erklärung liefern, woher das Geld stammt, sodass es von der Polizei beschlagnahmt wurde.

Zudem erfolgte wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse die Sicherstellung des Wagens. Das festgenommene Duo kam zur erkennungsdienstlichen Behandlung in einen Polizeigewahrsam und konnte anschließend seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

Gegen die Männer wurde Strafanzeige wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Der Bentley wurde sichergestellt, und das Duo konnte nach Ende der Maßnahme seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Der Autofahrer muss sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und sein Kompagnon wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

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Zwei Einsatzkräfte klagten über Schmerzen und Hautabschürfungen, konnten den Dienst jedoch ohne medizinische Behandlung fortsetzen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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