Polizei verschlägt es die Sprache: So viele Mängel weisen zwei Lkw auf

Lüdenscheid - Die Polizei hat am heutigen Montagmorgen in Lüdenscheid (NRW) mehrere Transporter in völlig desolatem Zustand aus dem Verkehr gezogen.

Der Lastwagen ist förmlich von Korrosion zerfressen.
Der Lastwagen ist förmlich von Korrosion zerfressen.  © Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Gegen 8.40 Uhr stoppten Beamte des Verkehrsdienstes auf der L692 einen Lkw mit moldawischen Kennzeichen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2770 Kilogramm, der ihnen auffällig erschien. Auf dem ersten Blick fiel den Polizisten erhebliche Korrosion auf.

Bei einer Prüfstelle ergaben sich jedoch noch viel mehr Probleme. Es stellte sich heraus, dass die Hand- sowie Betriebsbremse nur noch eingeschränkt funktionstüchtig waren.

Zudem waren die Bremsleitungen undicht und der Wagen verlor Öl sowie Bremsflüssigkeit. Des Weiteren gab es mehrere defekte Sicherheitsgurte. "Tragende Teile waren so dermaßen durchgerostet, dass die Fahrzeugstruktur als instabil bezeichnet werden konnte", teilte die Polizei am Nachmittag mit.

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Angesichts der zahlreichen Mängel wurde der Wagen als verkehrsunsicher eingestuft. Die Polizei beschlagnahmte Kennzeichen sowie Zulassungsbescheinigung. Eine Weiterfahrt war dem Fahrer des Schrott-Lkw nicht mehr möglich.

65 Mängel: Lastwagen gleicht einer Rostlaube

Auch dieser Lkw sah nicht besser aus.
Auch dieser Lkw sah nicht besser aus.  © Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Doch damit nicht genug. Um 10.41 Uhr stellten die Polizeibeamten die nächste Rostlaube auf der L692 sicher. Diesmal handelte es sich um einen Lastwagen mit rumänischem Kennzeichen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2800 Kilogramm.

Auch dieser Wagen war stark von Korrosion befallen. Zudem funktionierte die Handbremse nicht und in der Frontscheibe gab es zwei Risse. Der hintere Aufbau war abgerissen und im Bereich der Hinterachse wurden Holzklötze untergelegt. Ein Sachverständiger prüfte das Fahrzeug und stellte satte 65 Mängel fest.

Auch dieser Fahrer musste Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung abgeben. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung zahlen und durfte ebenfalls nicht weiterfahren.

Titelfoto: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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