Schüsse bei Verfolgungsjagd eines Quad-Fahrers: Polizist angeklagt

Cham - Nach mehreren Schüssen auf die Reifen eines flüchtenden Quadfahrers hat die Staatsanwaltschaft einen Polizisten angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 36 Jahre alte Beamte unrechtmäßig seine Dienstwaffe benutzt hat. Auch der Fahrer des Quads sei angeklagt worden, berichtete der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Thomas Rauscher, am Mittwoch.

Waren die Schüsse auf die Reifen des Quads berechtigt? Gutachten lassen Ermittler zweifeln. (Symbolbild)
Waren die Schüsse auf die Reifen des Quads berechtigt? Gutachten lassen Ermittler zweifeln. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Mai 2022 hatten Polizisten in der Oberpfalz bei Roding (Landkreis Cham) versucht, den Quadfahrer anzuhalten. Der nach den Ermittlungen betrunkene Fahrer war allerdings geflüchtet.

Laut der damaligen Darstellung soll der Quadfahrer dabei auf die Streifenbeamten zugefahren sein. Deswegen habe der nun angeklagte Polizist insgesamt vier Mal auf die Reifen geschossen.

Die Staatsanwaltschaft geht nun aufgrund von Gutachten davon aus, dass der 36-Jährige entgegen früherer Angaben nicht durch den flüchtenden Fahrer gefährdet worden sei. Im Gegenteil soll das Quad von dem Polizisten weggefahren sein, als eine Kugel einen hinteren Reifen traf.

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Eine Notwehrsituation schließt die Staatsanwaltschaft daher aus.

Polizist wegen mutmaßlich unberechtigter Schüsse angeklagt

Auch der Quad-Fahrer wurde wegen verschiedener Vergehen angeklagt. (Symbolbild)
Auch der Quad-Fahrer wurde wegen verschiedener Vergehen angeklagt. (Symbolbild)  © 123rf/nilket

Laut Anklageschrift hatte der Polizist später auch in einer Aktennotiz von der angeblichen Gefährdung durch den Quadfahrer berichtet. Er habe sich nur in Sicherheit bringen können, indem er sich in ein angrenzendes Feld fallen ließ, hieß es in dem Dokument.

Dem Beamten wird nun gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, versuchte Körperverletzung in Amt sowie Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen.

Der Quadfahrer wurde unter anderem angeklagt, weil er ohne Führerschein mit 1,4 Promille gefahren sein soll. Das Chamer Amtsgericht muss nun die Anklagen prüfen, einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

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Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass für beide Angeklagte bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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