Social-Media-Fotos mit Rechtsextremisten: Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte

Kassel - Weil sie auf Fotos mit Rechtsextremisten zu sehen sind, ermittelt der Staatsschutz des Polizeipräsidiums Nordhessen gegen zwei Polizeibeamte.

Gegen zwei Polizeibeamte, die möglicherweise Verbindungen in die rechte Szene haben, wird aktuell vom Staatsschutz des Polizeipräsidiums Nordhessen ermittelt. (Symbolbild)
Gegen zwei Polizeibeamte, die möglicherweise Verbindungen in die rechte Szene haben, wird aktuell vom Staatsschutz des Polizeipräsidiums Nordhessen ermittelt. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, war einer der Männer bei einer Outing-Aktion der Antifa aufgefallen, die Namen und Fotos von mutmaßlichen Rechtsextremisten veröffentlichte.

Der Polizist soll demnach in einem Social-Media-Post neben einer Person zu sehen sein, die laut der Veröffentlichung der linksextremistischen Recherchegruppe der rechtsextremistischen Szene in Nordhessen angehören soll.

Gegen den Beamten wurde der Mitteilung zufolge unmittelbar ein Disziplinarverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Wohlverhaltenspflicht nach dem Beamtenstatusgesetz eingeleitet.

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"Der Polizist wurde zunächst von seinen derzeitigen Aufgaben bei der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg entbunden und nimmt eine andere Tätigkeit im Bereich des Präsidiums wahr", hieß es weiter. Zudem sei eine Gefährdungslagebewertung für ihn eingeleitet worden.

Auf den zweiten Beamten war die Polizei den Angaben zufolge bei eigenen Recherchen aufmerksam geworden. Er war auf einem Foto mit zwei Personen zu sehen, von denen mindestens eine der rechtsextremen Szene angehören soll.

Zweiter Polizist ist wegen vorheriger Vorfälle bereits aus dem Dienst enthoben worden

Der Polizist sei schon vorher negativ aufgefallen und nicht mehr im Dienst, hieß es. Ihm sei bereits wegen eines anderen Strafverfahrens das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Das Disziplinarverfahren werde nun ausgedehnt, sei aber aktuell wegen des laufenden Strafverfahrens ausgesetzt.

Die Sachverhalte würden nun sorgfältig geprüft, erklärte die Polizei. "Bis zum Ausgang des Disziplinarverfahrens gilt auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unschuldsvermutung", hieß es in der Mitteilung. Gleichwohl müsse das Verhalten von Polizisten sowohl beruflich als auch privat der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf einfordere.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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