Tod eines Obdachlosen: Mordanklage gegen Jugendlichen erhoben

Immenstadt - Im Fall des tödlich verletzten Obdachlosen in Immenstadt im Allgäu ist Anklage erhoben worden.

Kerzen wurden in der Nähe des Tatorts in Immenstadt niedergelegt.
Kerzen wurden in der Nähe des Tatorts in Immenstadt niedergelegt.  © Lisa Hild/dpa

Die Staatsanwaltschaft Kempten legt dem jugendlichen Tatverdächtigen darin Mord und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last. Auch die Todesursache ist nun bekannt.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, starb der 53-Jährige laut einer Stellungnahme der Rechtsmedizin an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma infolge eines Sturzes.

Die Tat passierte in der Nacht zum 7. Mai in der Bahnhofstraße in Immenstadt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, mit erhobener Faust auf den Obdachlosen zugegangen zu sein und ihn mit mehreren Faustschlägen - auch gegen den Schläfenbereich - attackiert zu haben.

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"Es besteht der Verdacht, dass der Sturz Folge der Schläge des Angeklagten war", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Bereits zuvor soll der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige den Mann mehrfach drangsaliert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dadurch Macht und Stärke demonstrieren wollte.

Opfer bringt Angriff selbst zur Anzeige und stirbt wenig später

Bei seiner Festnahme setzte sich der polizeibekannte 17-Jährige deutlich zur Wehr. (Symbolbild)
Bei seiner Festnahme setzte sich der polizeibekannte 17-Jährige deutlich zur Wehr. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Wie die Polizei nach der Tat mitgeteilt hatte, war das Opfer nach dem Angriff zur Polizeistation geflüchtet und hatte Anzeige erstattet.

Der Mann habe "augenscheinlich oberflächliche Verletzungen" im Kopfbereich gehabt und ärztliche Behandlung abgelehnt. Später habe er sich in den Vorraum einer Bankfiliale zurückgezogen, um dort die Nacht zu verbringen.

Dort sei er am frühen Morgen in lebensbedrohlichem Zustand gefunden und in eine Klinik gebracht worden. Er starb trotz intensivmedizinischer Behandlung.

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Aufgrund der Personenbeschreibung des Opfers in der Tatnacht hätten die Beamten den polizeibekannten Tatverdächtigen kurz nach der Tat zu Hause stellen können. Bei der Festnahme soll er die Beamten beleidigt, angegriffen und verletzt haben.

Titelfoto: Bildmontage: Lisa Hild/dpa, Soeren Stache/dpa

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