Unter Eid gelogen? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Politikerin

Von Maurice Dirker

Göttingen/Duderstadt - Hat eine Grünen-Politikerin unter Eid gelogen? Dem geht die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige des ehemaligen Präsidenten der Universität Göttingen nach, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte.

Der Landtagsabgeordneten Pippa Schneider (30, Grüne) wird vorgeworfen, unter Eid gelogen zu haben.
Der Landtagsabgeordneten Pippa Schneider (30, Grüne) wird vorgeworfen, unter Eid gelogen zu haben.  © Ole Spata/dpa

Die Landtagsabgeordnete Pippa Schneider (30) aus Duderstadt bei Göttingen (Niedersachsen) weist den Vorwurf vollumfänglich ab, wie sie in einer Mitteilung schrieb.

Konkret geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um einen Bericht im "Göttinger Tageblatt". Dort schildert eine Person, die anonym bleiben will, dass sie im September 2021 vom damaligen Universitäts-Präsidenten Metin Tolan (60) angeschrien worden sei. Zuvor hat unter anderem die Zeitung selbst über den Fall berichtet.

In einem Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund habe das "Göttinger Tageblatt" im vergangenen Jahr die eidesstattliche Versicherung einer Frau vorgelegt, in der sie die Aussage bezüglich des Anschreiens bestätigt habe.

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Ein Abgleich mit Tolans Kalender habe ergeben, dass es sich bei der anonymen Person um Schneider handeln könnte, die damals Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses gewesen sei.

Anonyme Aussage gegen Ex-Uni-Präsident: War sie von Grünen-Politikerin Schneider?

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt.  © Swen Pförtner/dpa

Tolan bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft, jemals Angehörige der Universität Göttingen angeschrien zu haben. Die Ermittlungen sind demnach bisher nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im vergangenen Jahr hatte der Senat der Georg-August-Universität ihrem damaligen Chef das Vertrauen entzogen. Letztlich kam es dadurch zur Abwahl des Physikers. Im Rahmen der Abwahl fühlte sich Tolan nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einigen Medienberichten falsch dargestellt.

So kam es unter anderem zu dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund. Dort wurde dem "Göttinger Tageblatt" untersagt, weiterhin davon zu schreiben, dass Tolan Menschen angeschrien habe.

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Die Universität hat mit Axel Schölmerich seit dem 1. März übergangsweise einen neuen Präsidenten.

Titelfoto: Bildmontage: Ole Spata/dpa, Swen Pförtner/dpa

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