Kinderpornografie im Südwesten: Hunderte Beweismittel bei Razzia sichergestellt

Von Tatjana Bojic

Stuttgart - Bei Durchsuchungen in Baden-Württemberg wurden Hunderte Beweismittel sichergestellt. Es hat Festnahmen gegeben.

Mehrere Männer hatten den Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten gestanden. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

18 Männer im Alter zwischen 24 und 72 Jahren sollen kinder- oder jugendpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet über Tauschbörsen besessen oder verbreitet haben, wie das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg in Karlsruhe mitteilte. Fünf Männer seien geständig.

Bei Durchsuchungen in den Landkreisen Rems-Murr-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Baden, Rastatt, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Heidenheim und Biberach sowie in Mannheim und Stuttgart wurden mehr als 780 Beweismittel sichergestellt.

Vor allem waren dies elektronische Geräte und Speichermedien wie Computer, Smartphones und USB-Sticks. Das Datenvolumen umfasst mindestens 350 Terabyte und wird nun von den Ermittlungsbehörden ausgewertet.

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Es wurden aber auch verbotene Messer, illegale Schusswaffen und Munition entdeckt. Bei insgesamt 4 der 18 Tatverdächtigen wurden diese Gegenstände in jeweils unterschiedlicher Menge und Art sichergestellt.

Nach bisherigen Erkenntnissen bestehen zwischen den Verdächtigen keine unmittelbaren Verbindungen.

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Es drohen hohe Strafen

Der Herstellung kinderpornografischer Inhalte liegt laut dem BKA häufig ein realer und oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/dpa

Wer kinder- und jugendpornografische Inhalte - etwa in Form von Fotos oder Videos - herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar.

Bei kinderpornografischen Delikten droht laut dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren. Bei jugendpornografischen Delikten kann die Strafe Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Kinderpornografische Inhalte sind Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an oder vor Kindern unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes.

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