Schuss auf Anwalt beauftragt? BGH-Urteil im Fall des Verleger-Erben Falk wird erwartet

Karlsruhe - Im Verfahren um einen gezielten Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. November über die Revision des Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk (53).

Das Frankfurter Landgericht hatte den Internetunternehmer Alexander Falk (53) im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Frankfurter Landgericht hatte den Internetunternehmer Alexander Falk (53) im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.  © Arne Dedert/dpa

Dieser neue Termin für das Urteil wurde am Montag mitgeteilt, nachdem der BGH eine erste Verkündung im August aus "dienstlichen Gründen" nur wenige Stunden vorher abgesagt hatte.

Das Frankfurter Landgericht hatte den Internetunternehmer im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der heute 53-Jährige soll Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu aus Rache mit der Attacke auf den Juristen beauftragt haben, der in einem Wirtschaftsverfahren eine Millionenklage gegen Falk vorbereitete.

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Er selbst hatte bestritten, zu dem Schuss angestiftet zu haben, der den Anwalt ins Bein traf.

Die Karlsruher Verhandlung fand Anfang Juli statt.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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