Skandal um Vergewaltigungsurteil: Richter verweisen auf rote Wäsche der Frau und sprechen Männer frei

Straßburg (Frankreich) - Dieses Urteil sorgt für einen Skandal: Eine Italienerin klagt sieben Männer der Vergewaltigung an. Das Gericht spricht diese frei. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Frau rote Unterwäsche getragen und bereits mehrfach Sex hatte.

Die Italienerin klagte eine Gruppenvergewaltigung an. Doch der Prozess sollte ihr keine Linderung bringen. (Symbolbild)
Die Italienerin klagte eine Gruppenvergewaltigung an. Doch der Prozess sollte ihr keine Linderung bringen. (Symbolbild)  © 123RF/Artit Oubkaew

Nun kassierte Italien eine Schelte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Bei dem Urteil zu der angeblichen Gruppenvergewaltigung habe sich die Justiz des Landes offenkundig von sexistischen Stereotypen beeinflussen lassen und damit die Rechte der Klägerin verletzt.

Die Referenzen zu ihrer Kleidung, ihrer sexuellen Orientierung und ihren lockeren sexuellen Kontakten in dem Rechtsspruch seien ungerechtfertigt gewesen, entschied der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag.

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Insbesondere hielt das Gericht die Verweise auf die rote Unterwäsche, die die Klägerin im Laufe des Abends "gezeigt" hatte, für ungerechtfertigt, ebenso wie die Bemerkungen über ihre Bisexualität, Beziehungen und gelegentliche sexuelle Kontakte vor den fraglichen Ereignissen.

Für den Fall seien diese Informationen nicht entscheidend gewesen, zur Klärung der Glaubwürdigkeit der Klägerin hätten sie nicht beigetragen.

Italien soll der Frau nun 13.600 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.

Alle sieben Männer freigesprochen - Prozess war öffentlich

Für das sexistische Urteil der Italiener gab es eine Schelte vom Europäischen Gerichtshof. Der Frau muss eine Entschädigung gezahlt werden. (Symbolbild)
Für das sexistische Urteil der Italiener gab es eine Schelte vom Europäischen Gerichtshof. Der Frau muss eine Entschädigung gezahlt werden. (Symbolbild)  © 123RF/Andriy Popov

Nach Einschätzung des Gerichtshofs wurde die Klägerin von den Behörden nicht ausreichend vor weiteren negativen Folgen nach der eigentlichen Tat geschützt.

Im Gegenteil: Ihr Recht auf Privatsphäre sei verletzt worden. Die Wortwahl im Rechtsspruch spiele hierbei eine wichtige Rolle, auch weil das Urteil öffentlich sei.

Der Gerichtshof hielt fest, dass Behörden in ihrer Antwort auf geschlechterbasierte Gewalt sexistische Stereotype vermeiden sollten, auch da sie das Vertrauen von Opfern in die Justiz schwächen könnten.

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Alle sieben Verdächtigen wurden letztlich freigesprochen.

Der Freispruch an sich war nicht Gegenstand des Straßburger Urteils, wohl aber die Formulierung der Begründung.

Titelfoto: 123RF/Artit Oubkaew

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