Freispruch für Kinderkiller! Mord an Claudia Otto bleibt ungelöst

Bonn - Bittere Wende im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis)! Das Bonner Landgericht hat den Angeklagten am heutigen Dienstag freigesprochen.

Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten entlastet.
Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten entlastet.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Zuvor hatten am Montag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf diesen Freispruch plädiert.

Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war.

Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten aber entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.

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Ein früheres DNA-Gutachten hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen.

Das Gericht beauftragte jedoch eine erneute Analyse, weil die Probe im Labor des Landeskriminalamts NRW nach heutigen DNA-Prüfstandards möglicherweise nicht sachgerecht untersucht worden sei.

Angeklagter Doppelmörder bestreitet Tötung von Claudia Otto

Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den "Cold Case" gekommen.

Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war. Er hatte gestanden, 1988 im Sauerland ein Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht zu haben.

Die Tötung von Claudia Otto hatte er bestritten, obwohl er zur Tatzeit Stammgast in der Gastwirtschaft gewesen war.

Erstmeldung von 7.16 Uhr, aktualisiert um 14.13 Uhr

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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