Vater von Hanau-Täter klagt an: "Ich soll mundtot gemacht werden"

Hanau - Mit Verzögerungen und ausführlichen Einlassungen des Angeklagten ist am Montag der Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters vor dem Landgericht Hanau angelaufen, der sich mehrfach aufgebracht äußerte.

Der Vater des Hanau-Attentäters war gegen ein Urteil wegen Beleidigung aus einer Vorinstanz in Berufung gegangen.
Der Vater des Hanau-Attentäters war gegen ein Urteil wegen Beleidigung aus einer Vorinstanz in Berufung gegangen.  © Boris Roessler/dpa

Der 75-Jährige war vor knapp einem Jahr wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. In dem Prozess vor dem Landgericht wies der Mann die Anschuldigungen zurück. "Es gibt in keinem dieser drei Fälle eine Beleidigung", sagte er. Zugleich warf er Staatsanwalt Martin Links eine "mutmaßliche Volksverhetzung" vor. Man wolle ihn "mundtot" machen und finanziell ruinieren, so der Angeklagte.

Der Mann ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen hatte, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Sein Vater soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Zudem hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet zu haben.

Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt haben.

Psychiatrisches Gutachten bescheinigt Vater des Hanau-Attentäters unter anderem "Kampfparanoia"

Während der Gerichtsverhandlung klagte der 43-Jährige an, man wolle ihn "mundtot" machen.
Während der Gerichtsverhandlung klagte der 43-Jährige an, man wolle ihn "mundtot" machen.  © Boris Roessler/dpa

Die Vorsitzende Richterin verlas auch das Gutachten eines Psychiaters, der bereits dem Verfahren vor dem Amtsgericht beigewohnt hatte, und dem Mann eine wahnhafte Störung mit "Kampfparanoia" und "Querulantenwahn" und zugleich ein rechtsextremes Gedankengut bescheinigte.

Der Angeklagte ging immer wieder die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwaltschaft und auch die Pressevertreter in aufgebrachtem Ton an.

Ursprünglich hatte das Gericht lediglich einen Verhandlungstag angesetzt.

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Nachdem der Angeklagte jedoch erneut auf seine Hörproblematik verwies, an der er leide, seit er von Polizeibeamten in der Tatnacht in seinem Haus geschlagen worden sei, vertagte die Vorsitzende Richterin die Verhandlung bis diesen Freitag (9. September).

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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