Von Jan-Gerrit Vahl und Thomas Staudt
Dresden - Am Montag hatte die in Ungarn inhaftierte non-binäre Person Maja T. (24) den Hungerstreik aus Protest gegen die Haftbedingungen nach 40 Tagen abgebrochen. Da sich Maja aber noch immer in Isolationshaft befindet, hat sich Vater Wolfram Jarosch am gestrigen Mittwoch von Dresden aus zu Fuß auf den Weg nach Budapest begeben.
Aus Protest war Jarosch zuvor bereits von Jena nach Berlin gelaufen, um dem Auswärtigen Amt eine Petition zu übergeben und den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, sein Kind nach Deutschland zurückzuholen.
"Isolationshaft ist psychische Folter", sagt Jarosch in einem Video bei Instagram, das ihn beim Aufbruch aus Dresden zeigt.
Unter dem Motto "Zu Fuß für die Gerechtigkeit" hat Jarosch seinen 800 Kilometer langen "Hungermarsch" angetreten. Unterwegs will er täglich lediglich 250 Milliliter Gemüsesaft, 250 Milliliter Brühe, 250 Milliliter Milch und etwa 30 Gramm Honig zu sich nehmen.
Begleitet wird Majas Vater dabei über die gesamte Strecke von seiner Frau Tanja auf dem Fahrrad. Ziel ist die JVA Budapest, in der Maja T. seit einem Jahr inhaftiert ist. T. selbst hatte sich immer wieder über die schlechten hygienischen Bedingungen und "systematische Rechtsverletzungen" in der Haftanstalt beklagt und die Rücküberstellung nach Deutschland gefordert.
"Es ist ein wichtiges Signal, dass nun endlich eine Delegation des Auswärtigen Amtes nach Ungarn reist", sagt Jarosch. "Doch bisher hat sich an den tatsächlichen Haftbedingungen für mein Kind nichts verändert. Selbst während des 40-tägigen Hungerstreiks wurde Maja im Krankenhaus weiter isoliert."
Linke kritisiert sächsische Behörden für Auslieferung nach Ungarn
Unterdessen gerät das LKA Sachsen für die Auslieferung T.s am 28. Juni 2024 nach Ungarn in die Kritik.
Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (46, Linke) hält es für naheliegend, dass das LKA T. schnell nach Ungarn abgeschoben hat, um weiteren Schritten ihrer rechtlichen Vertretung zuvorzukommen.
"Den Institutionen war bewusst, dass ein Entschluss zur Verfassungsbeschwerde unmittelbar bevorstand", so Nagel in einer schriftlichen Stellungnahme. Mit der Auslieferung vor der Verkündung sei der Rechtsschutz von Maja T. ausgehebelt worden.
Das Landeskriminalamt widerspricht: Das LKA habe in Amtshilfe und mit Unterstützung der zuständigen Kollegen Regularien der internationalen Rechtshilfe befolgt. "Die Entscheidung hat das Kammergericht Berlin getroffen, wir haben sie ausgeführt", so eine Sprecherin.
T. wird vorgeworfen, an einem Überfall auf Rechtsextremisten vor zwei Jahren in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung nach Ungarn nach T.s Festnahme in Berlin zwar untersagt, doch kam die Nachricht darüber wenige Minuten zu spät. Seit Februar steht Maja T. in Budapest vor Gericht, bei einer Verurteilung drohen bis zu 24 Jahre Haft.