Von Carsten Linnhoff
Münster/Köln - Die Stadt Köln macht zu wenig, um die Lärmbelastung für die Anwohner am Brüsseler Platz zu verhindern und muss deshalb ein Zwangsgeld von 5000 Euro zahlen.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Entscheidung aus der Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Der Beschluss vom 14. August ist nicht anfechtbar, wie das OVG mitteilte. Die 5000 Euro fließen in die Staatskasse.
Der Brüsseler Platz gilt besonders in den Sommermonaten als Treffpunkt von Feiernden in Köln. Seit Jahren gibt es vor den Gerichten Streit um den Partylärm am Abend und in der Nacht.
In seiner Begründung kritisiert das Gericht die Stadt deutlich. Köln komme einem rechtskräftigen Urteil des Gerichts in Münster vom 11. September 2024 nicht hinreichend nach.
Gericht sieht weiterhin Gesundheitsgefahr
Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern über zu wenig Lärmschutz. Der Brüsseler Platz gilt besonders in den Sommermonaten als Treffpunkt von Feiernden in Köln.
Zwar wirkt das seit 2025 geltende Alkoholverbot ab 21 Uhr, dennoch lagen die Werte im Mai 2026 teils über der Gesundheitsgrenze von 60 Dezibel. Das OVG befürchtet deshalb im Sommer weitere unzumutbare Belastungen.
Die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Entscheidung aus der Vorinstanz wies das OVG ab. Die aufgeführten Argumente der Stadt seien zum Teil nicht nachvollziehbar.
"Der Vortrag in der Beschwerdebegründung, dass die Überschreitungen nur 'geringfügig' seien und die Lärmschwelle an etlichen Tagen eingehalten worden sei, liegt neben der Sache", übte das OVG deutliche Kritik.
Es gehe um Gesundheitsgefährdung und nicht um lediglich seltene Ereignisse, wie von der Stadt behauptet. Das kritisierte Geschehen auf dem Platz wiederhole sich seit Jahren, so das Gericht in der Beschluss-Begründung.