Missbrauchs-Opfer klagt gegen Erzbistum Köln: Trierer Bischof erkennt "Signalwirkung"
Köln/Trier – Die Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln kann nach Einschätzung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann (59) weitere Klagen anderer Betroffener nach sich ziehen.

"Natürlich hat so ein Prozess immer eine Signalwirkung", sagte Ackermann der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Er gehe davon aus, "dass noch andere Fälle" gegen andere Bistümer kommen werden.
Diese Klagemöglichkeit habe es immer schon gegeben. "Das ist ja nicht neu. Der Weg war eigentlich immer gegeben", sagte der Bischof.
Wenn sich jemand entschließe, den Klageweg wie in Köln zu beschreiten, müsse das im Einzelnen geprüft werden, sagte der Bischof.
Vor dem Landgericht Köln wird derzeit die Klage eines 62-Jährigen auf Schmerzensgeld verhandelt. Er soll in den 1970er Jahren als Messdiener von einem katholischen Priester missbraucht worden sein.
Er hat das Erzbistum Köln auf 750.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Anwalt des Mannes sieht das Erzbistum in der Amtshaftung. Bei einer Verhandlung in dem Zivilprozess am 6. Dezember hatte es keine gütliche Einigung gegeben.

Mit den finanziellen Anerkennungsleistungen für Opfer von sexuellem Missbrauch habe die katholische Kirche bewusst einen "niedrigschwelligeren Weg" jenseits von gerichtlichen Auseinandersetzungen eröffnet, sagte Ackermann. "Denn vor Gericht sind damit Beweispflichten verbunden."
Titelfoto: Montage: Oliver Berg/dpa, Harald Tittel/dpa