Bewohnerparken im Waldstraßenviertel: Ordnungsamt stellt neue Ausweise aus
Leipzig - Nach langem Hin und Her kommt nun wieder Bewegung in das Projekt "Bewohnerparken" im Leipziger Waldstraßenviertel. Im Herbst tritt eine neue verkehrsrechtliche Anordnung in dem Gebiet in Kraft - Anwohner und Gewerbetreibende brauchen deshalb neue Bewohnerparkausweise oder Ausnahmegenehmigungen.
Wie das Ordnungsamt berichtete, werden die für die Beantragung der Ausweise und Genehmigungen nötige Dokumente automatisch und unaufgefordert an die bisherigen Inhaber von solchen versendet. Somit ist diesen möglich, wieder dort kostenfrei zu parken, wo auf einem Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen die Aufschrift "Bewohner mit Parkausweis Nr. E bzw. G frei" ersichtlich ist.
Im Sommer 2020 hatte das Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen beschlossen, dass das Anwohnerparken in Zone E westlich der Leibnizstraße der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung widerspreche.
Der Grund: Mit einem Umkreis von 1160 Metern sei die zulässige Höchstgrenze (1000 Meter) der Entfernung zwischen dem Wohnort eines Anwohners und eines möglichen Parkplatzes überschritten worden. Aufgrund des Beschlusses wurde der Anwohnerparkbereich "E" in die zwei neuen Bereiche "E" und "G" aufgeteilt.
Die Idee des Bewohnerparkens: Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in dem Gebiet westlich der Innenstadt haben, sollte durch das Bewohnerparken ein wohnungsnahes Parken ermöglicht und Fremdverkehr aus dem Viertel ferngehalten werden. Über Monate hinweg war es immer wieder zu Beschwerden der Anwohner und Gewerbetreibenden bei der Stadt Leipzig gekommen.
Titelfoto: Nico Zeißler