Amokfahrt in Leipzig: Anklage wegen zweifachen Mordes gegen Jeffrey K. erhoben, keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit
Von André Jahnke und Tamina Porada
Leipzig - Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 33-jährigen Jeffrey K. erhoben.
Der Vorwurf lautet auf zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der deutschen Presseagentur sagte.
Zudem werde dem Deutschen der schwere gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen. Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung" berichtet.
"Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Zusammenhang die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als gegeben an", wurde am Freitagvormittag ergänzend mitgeteilt.
Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben, sechs Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden verletzt – ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau schwer.
Sachverständiger sieht den 33-Jährigen als schuldfähig
Der Angeschuldigte sei seit einer vorläufigen Festnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus einstweilig untergebracht. Ursprünglich gab es die Vermutung, dass der 33-jährige Jeffey K. die Taten "im Zustand einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen haben könnte".
Inzwischen liegt ein vorläufiges Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen vor. "Nach dessen vorläufiger Bewertung gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Schuldunfähigkeit bzw. einer verminderten Schuldfähigkeit", so die Staatsanwaltschaft Leipzig.
Deswegen wurde Haftbefehl beantragt. Darüber muss das Landgericht Leipzig nun entscheiden.
Der Angeschuldigte sei nicht vorbestraft, gegenüber den Ermittlungsbehörden wollte er wohl nichts zum Tatvorwurf sagen. Er soll sich aber gegenüber des Sachverständigen geäußert haben.
Anfang Mai war der Mann in Leipzig mit seinem Wagen in die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto erfasst. Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Beginn der Verhandlung muss das Landgericht Leipzig entscheiden.
Erstmeldung vom 28. August um 9.17 Uhr, aktualisiert um 10.28 Uhr.
Titelfoto: DPA

