Leipzig - Die nächtliche Abschiebung eines jungen Venezolaners schlägt seit einigen Tagen hohe Wellen in Leipzig: Der 23-jährige Luis M. wurde mitten in der Nacht aus seiner Wohnung geholt und in ein Flugzeug gesetzt. Jetzt gibt es aber endlich gute Neuigkeiten.
Die Bemühungen seines Arbeitgebers, die Ganos Kaffeerösterei im Leipziger Zentrum, waren erfolgreich. Dieser schrieb auf der Unternehmenswebseite, dass die im Zuge der Abschiebung verhängte Einreisesperre für den jungen Mann aufgehoben worden sei.
Hintergrund sei eine behördliche Fehlentscheidung, auf deren Grundlage die Rückführung von Luis M. vollzogen worden sei. Das haben die sächsischen Behörden Ende der Woche signalisiert.
"Ganos war und ist als Arbeitgeber bereit, die nötigen vertraglichen Voraussetzungen für einen verlässlichen Aufenthaltsstatus zu schaffen", heißt es weiter.
Mit dieser neuen Entwicklung ging auch der größte Wunsch von Geschäftsführer Ralph Hack in Erfüllung. "Wir wollen Luis unbedingt zurück und tun alles dafür", sagte er noch vergangene Woche im Gespräch mit TAG24.
Gemeinsam mit einem Anwalt setzten er und das Unternehmen alle Hebel in Bewegung, seinen Mitarbeiter zurückzuholen, den er so schnell nicht ersetzen konnte - und auch nicht wollte.
Nun folgte die gute Nachricht. "Die Information, dass die Ausländerbehörde einen Fehler eingestanden hat, haben wir seit Freitag", berichtete er auf Nachfrage am Sonntag. Nun müssen noch "einige administrative Voraussetzungen geschaffen werden", damit Luis schnellstmöglich nach Leipzig zurückkehren kann.
Duldung und Arbeitserlaubnis schützen nicht vor Abschiebung
Die Abschiebung des 23-Jährigen in der Nacht vom 15. auf den 16. September hatte für großes Aufsehen in Leipzig gesorgt. Diese wurde vollzogen, obwohl der junge Mann eine Vollzeitstelle bei Ganos hat und bestens integriert ist. Seine Arbeitserlaubnis ist noch bis 2029 gültig, seine Duldung bis nächstes Jahr.
Doch egal, wie lange Menschen diese Gültigkeit besitzen, beide schützen nicht vor einer Abschiebung, wenn die Person vollziehbar ausreisepflichtig ist. Das sei Luis M. gewesen, so Sprecherin Susann Meerheim von der Landesdirektion Sachsen auf Nachfrage von TAG24.
"Die können trotzdem jederzeit abgeschoben werden", weiß auch Ralph Hack, aber: "Das ist für mich nicht nachvollziehbar und absolut absurd. Wozu gibt es die Duldung denn dann?"
Dass Luis M. zum Zeitpunkt der Abschiebung einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachging, sei der Landesdirektion nicht bekannt gewesen, so die Sprecherin. Diese sei von der zuständigen Ausländerbehörde nicht gemeldet worden. "Die Ausländerbehörde wusste aber in jedem Fall, dass er einen Arbeitsvertrag hat", ist Hack sicher.
Susann Meerheim bestätigte TAG24 mittlerweile die aktuellen Entwicklungen. "In dem Fall laufen Gespräche der verschiedenen zuständigen Stellen in der Absicht, dem Betroffenen einen regulären Aufenthaltstitel zu ermöglichen", sagte sie am Montagmorgen.