Leipzig geht gegen Mietwucher vor: Vermietern drohen bis zu drei Jahre Knast

Leipzig - Die Linke hat es vorgemacht, nun zieht Leipzig nach: Über ein neues Online-Formular sollen Mieter spätestens ab Juni überteuerte Mieten melden können. Das Sozialamt prüft anschließend, ob eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegt. Vermietern drohen bis zu drei Jahre Haft. Allerdings gibt es auch Schwierigkeiten.

Leipzigs Wohnungsmarkt ist bereits seit Jahren angespannt. Mit einem neuen Online-Formular will die Stadtverwaltung nun gegen Mietwucher vorgehen.  © Jan Woitas/dpa

Seit November vergangenen Jahres seien im Sozialamt bereits über 680 Meldungen über viel zu hohe Mieten eingegangen. Damals hatte die Linke ihre sogenannte Mietwucher-App für mehrere Großstädte an den Start gebracht, darunter auch Leipzig. Die Idee: Nutzer können mithilfe der Anwendung berechnen, ob ihre Kaltmiete überhöht ist.

Im Kampf um bezahlbare Mieten will sich die Messestadt das Konzept nun zu eigen machen. Spätestens ab Juni will die Verwaltung ein eigenes Formular online schalten, mit dem Haushalte Fälle melden können, in denen sie Mietwucher verdächtigen. Das Sozialamt will diese prüfen und nachweisbare Verstöße strafrechtlich verfolgen.

Besonders gierigen Vermietern könnten dann sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre drohen, denn: Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten, kann eine Straftat vorliegen und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet. Ab einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete von mindestens 20 Prozent drohen Bußgelder.

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Interessant für Betroffene: "Im Rahmen der Verfolgung und Ahndung einer Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat kann die Rückerstattung des Mehrerlöses an den Mieter angeordnet werden", so die Stadt.

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Mietrechtsanwalt dämpft Erwartungen, einige Anwendungsgebiete noch unklar

Unter anderem bei Neubauten sei jedoch noch unklar, ob die Regelungen auch dort greifen.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

So einfach, wie es klingt, ist die Angelegenheit jedoch nicht. So müssten laut "Leipziger Volkszeitung" auch weitere Tatbestände vorliegen, damit eine hohe Miete als Wucher bestraft werden kann. Umstritten sei außerdem, ob sich die Regelungen unter anderem auch auf Neubauten oder frisch sanierte Häuser beziehen.

Im Fall bestehender Mietverträge dämpfte ein Mietrechtsanwalt gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk ebenfalls die Erwartungen. Nach Jahren noch eine Rückzahlung und Mietpreissenkung zu erwirken, halte er trotz der Rechtslage für unwahrscheinlich.

Zumindest in Bezug auf die Tatbestände arbeite der Gesetzgeber laut Leipziger Stadtverwaltung jedoch bereits an Nachbesserungen, um Beweisprobleme "erheblich" zu entschärfen. "Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden."

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Leipzig tausche sich bereits mit Frankfurt am Main aus, wo es schon Erfahrungen mit dem Thema gebe. Ist das Meldeformular online, will die Stadt auf ihrer Website unter leipzig.de über alle Details informieren.

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