Magdeburg - Bleibt das Verfahren zum Magdeburg-Attentäter Taleb A. (50) in der Landeshauptstadt? Das soll nun in Karlsruhe entschieden werden.
Am 20. Dezember jährt sich der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt.
Nach Diskussionen, wie ein Prozess mit solch einer Größenordnung in der Ottostadt stattfinden kann, sollte ein neues Gerichtsgebäude entstehen.
Nun hat das Landgericht Magdeburg das Verfahren jedoch dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vorgelegt, wie die Institution in einer Pressemeldung mitteilte.
Grund sei, dass es sich um ein Staatsschutzverfahren handle - also eine Tat, welche die Sicherheit des ganzen Bundes betreffe.
"Übernimmt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Strafverfolgung, würde der Prozess nicht vor dem Landgericht Magdeburg, sondern vor dem Oberlandesgericht Naumburg durchgeführt", heißt es in der Meldung.
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe könne die Übernahme allerdings auch ablehnen, womit das Verfahren in Magdeburg bleiben würde.
Sollte der Generalbundesanwalt ablehnen und der Prozess in Magdeburg stattfinden, könnte ab dem 22. Oktober die Hauptverhandlung losgehen.