Vor Prozess gegen Magdeburg-Attentäter: Opfer sind über Gericht verärgert

Magdeburg/Naumburg - Der Prozess gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird mit Spannung erwartet. Doch das Amtsgericht Naumburg traf nun eine Entscheidung, die die Opfer des Anschlags verärgerte.

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt steht bald der Prozess um den Todesfahrer (50) an.
Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt steht bald der Prozess um den Todesfahrer (50) an.  © Heiko Rebsch/dpa

Noch vor dem Prozess gegen den 50-jährigen Taleb A. entschied das Gericht, dass zwei Anwälte gemeinsam über 60 Nebenkläger vertreten sollen, erfuhr MDR Sachsen-Anhalt.

Doch das missfällt vielen Opfern - so sehr, dass beim Amtsgericht schon über 20 Beschwerden eingegangen seien.

Das liegt unter anderem daran, dass sich viele Betroffene bereits vor Monaten selbstständig Anwälte gesucht und Vertrauensverhältnisse zu ihnen aufgebaut hätten.

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Darunter auch Rechtsanwalt Holger Stahlknecht (60, CDU). Er betont gegenüber MDR, dass der anstehende Prozess auch zur Verarbeitung der Situation betragen würde.

"Das sind Menschen, die schwerst verletzt worden [...] sind", so der ehemalige Innenminister von Sachsen-Anhalt, "Denen werden in einem so wichtigen Prozess jetzt plötzlich von oben ein Anwalt und eine Anwältin übergeholfen, die sie überhaupt nicht kennen."

Anschlag-Opfer verärgert über Pool-Lösung: 20 Beschwerden gegen Amtsgericht

Das Amtsgericht Naumburg traf eine kontroverse Entscheidung über den Rechtsbeistand der Nebenkläger.
Das Amtsgericht Naumburg traf eine kontroverse Entscheidung über den Rechtsbeistand der Nebenkläger.  © Jan Woitas/dpa

Als Hintergrund vermutet Stahlknecht sogenannte Prozessökonomie, um das Verfahren günstiger und schneller abwickeln zu können.

Das Amtsgericht Naumburg spricht von einer "Ermessensentscheidung". Sie begründen die "Pool-Lösung" auch damit, dass die Nebenkläger ähnliche Interessen im Prozess vorweisen würden. Vertrauensverhältnisse würden der Entscheidung nicht im Weg stehen.

Bei den Anwälten handelt es sich demnach um zwei Magdeburger, die bereits viel Erfahrung im Opferschutzrecht haben.

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Zudem steht es den Nebenklägern weiterhin frei, sich von selbst gewähltem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen - das müsste dann allerdings aus eigener Tasche passieren, hieß es.

Die Angehörigen der sechs Todesopfer sind von der Entscheidung ausgenommen und bekamen ihre selbst gewählten Anwälte bewilligt.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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