Neuer Negativ-Rekord? Wasserstand der Elbe in Magdeburg sinkt weiter
Von Sabrina Gorges
Magdeburg - Am Elbe-Pegel Magdeburg-Strombrücke ist am Freitagmorgen ein Wasserstand von 42 Zentimeter gemessen worden.
Das sind zwei Zentimeter weniger als einen Tag zuvor und drei weniger als der niedrigste bekannte Wasserstand an dem Pegel aus dem Sommer 2019.
Ein neuer Niedrigwasserrekord ist im Informationsportal ELWIS der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber noch nicht vermerkt.
Denn: Es muss erst geprüft werden, ob der Wasserstand im statistischen Mittel auch über den Tag so geblieben ist oder ob er zwischenzeitlich gestiegen ist.
Ein neuer Rekordtiefstand wird erst dann offiziell im Portal vermerkt, wenn die Feinmessungen analysiert sind.
Magdeburger Hafen nutzt Mittellandkanal
Die aktuell bis Montag reichenden Vorhersagen in dem Portal gehen bei weiter anhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen von einem Wasserstand von 40 oder gar 39 Zentimeter an dem Elbe-Pegel in der Magdeburger Innenstadt aus.
Der Deutsche Wetterdienst erwartet bis Sonntag landesweit Temperaturen von bis zu 34 Grad Celsius und höchstens einzelne lokale Regenschauer.
Schifffahrten auf der Elbe sind seit längerem nicht mehr möglich - nur noch Freizeitwassersportler sind auf der Wasserstraße unterwegs.
Die Weiße Flotte hat ihre Ausflugsfahrten zum Schiffshebewerk Rothensee verlegt, weil die Schiffe nicht mehr vom Petriförder abfahren können. Die Fähre Magdeburg-Westerhüsen setze seit 31. Juli nicht mehr über, teilte die Weiße Flotte mit.
Für den Magdeburger Hafen bedeute das extreme Niedrigwasser keine Einschränkungen. "Wie sind an 365 Tagen wasserstandsunabhängig", sagte Geschäftsführer Heiko Maly. Der nach eigenen Angaben größte Binnenhafen Mitteldeutschlands wickelt die Güterschifffahrt momentan über den Mittellandkanal ab, wie es hieß.
Lkw rollen weiter an Sonntagen nicht
Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens (62, FDP) schließt derzeit eine generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw für zusätzlich anfallende Transporte von Waren aus. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, wie es hieß.
Ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht werde, richte sich nach den jeweiligen regionalen Erfordernissen, hieß es. Für besonders dringende Transporte erteilten Behörden im Einzelfall ohnehin Ausnahmegenehmigungen, hieß es.
Erstmeldung vom 7. August, 10.34 Uhr. Zuletzt aktualisiert: 13.39 Uhr.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

