Nach CDU nun auch bei der SPD: Gericht erlaubt Auswertung von beschlagnahmten Unterlagen

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Nach einer Durchsuchung von Räumen im Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Amtsgericht Magdeburg die Beschlagnahmung von großen Teilen sichergestellter Unterlagen der SPD-Fraktion angeordnet.

Wegen des Verdachts der Untreue wurden die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Diese hätten potenzielle Beweisbedeutung, teilte das Gericht mit. Die Dateien dürfen damit ausgewertet werden. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Auch bei der CDU-Fraktion hatte das Gericht so entschieden.

Wegen des Verdachts der Untreue hatten Ermittler am 1. Juli vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht und dabei die Beweismittel gesichert.

Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete. Die CDU-Fraktion hat die Zahlungen inzwischen ausgesetzt, SPD und AfD zahlen sie schon länger nicht mehr.

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Laut dem Amtsgericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die SPD-Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer wegen des Verdachts der Untreue.

Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 Zulagen entgegen dem Abgeordnetengesetz an Fraktionsmitglieder gezahlt hätten, hieß es.

Entscheidend sei eine vollständige Aufklärung, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube (49). "Dafür arbeiten wir mit den Behörden eng zusammen."

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Die angeforderten Unterlagen habe man bereits damals freiwillig übergeben. "Vor diesem Hintergrund halten wir die Sicherstellung weiterhin für unverhältnismäßig. Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung der Nachweise hätte ausgereicht."

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