Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Noch vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags in Sachsen-Anhalt droht ein Streit der Fraktionen im Parlament. Am Freitag kommen die Vertreter von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW in Magdeburg zum sogenannten Vor-Ältestenrat zusammen, um Verfahrensregeln für den Parlamentsbetrieb festzulegen.
Dabei gibt es etwa unterschiedliche Auffassungen zur Größe der Ausschüsse.
Die AfD schlägt vor, dass die Ausschüsse künftig aus zwölf statt bisher 13 Abgeordneten bestehen sollen. Empfohlen hat die Landtagsverwaltung jedoch eine Besetzung mit elf Abgeordneten, weil damit das Wahlergebnis gut abgebildet wird.
Die Größe macht einen großen Unterschied: Bei einer Stärke von zwölf Politikern könnte die AfD 6 Plätze einnehmen - und hätte damit eine große Gestaltungsmacht.
Es wäre zwar keine eigene Mehrheit, aber ein Patt von 6:6 gegen die übrigen Fraktionen. Damit könnten Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen im Ausschuss leichter blockiert oder verzögert werden.
Bei der Landtagswahl am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund (35) mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen auf 39 Sitze im Parlament, die AfD stellt ebenfalls 39 Abgeordnete. Das BSW hat fünf Abgeordnete, die Mehrheit liegt bei 42 Stimmen.
Die AfD könnte Anträge anderer blockieren
Die Ausschüsse, in denen der Großteil der inhaltlichen Arbeit im Parlament stattfindet, sollen die Mehrheitsverhältnisse wie im Plenum abbilden.
In den Ausschüssen werden etwa Gesetzentwürfe und Anträge diskutiert sowie Anhörungen durchgeführt. Dabei wurden in der Vergangenheit auch häufig Anliegen der kleineren Fraktionen und der Opposition berücksichtigt. Die fürchten nun darum, dass sich das ändert.
Mit 12er-Ausschüssen könne die AfD Selbstbefassungsanträge anderer Fraktionen blockieren, warnt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister (55).
Wenn die AfD etwa wolle, dass ein Thema nicht im Ausschuss behandelt werde, könne sie dieses abschmettern. Meister hält solche Mehrheitsverhältnisse mit Blick auf das Wahlergebnis für verfassungsrechtlich bedenklich. "Die AfD hat keine 50 Prozent bekommen", sagte er.
Streit auch über Sitzordnung und Räume
Die Ausschussgröße wird mit der Geschäftsordnung festgelegt, die der Landtag am 6. Oktober nach der Wahl des Landtagspräsidenten beschließen könnte. Die Grünen wie auch die SPD ziehen in diesem Fall eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Erwägung.
Auch bei anderen Punkten drohen Konflikte. Die AfD zieht laut Teilnehmerangaben in Erwägung, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtag in andere Gebäude auszulagern.
Weiterhin geht es um die Sitzordnung. Statt ganz rechts möchten die AfD-Abgeordneten künftig in der Mitte des Plenums Platz nehmen.