Sachsen-Anhalt: Täter-Opfer-Ausgleich wird weniger genutzt

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Sachsen-Anhalt seltener genutzt als noch vor zehn Jahren.

Für den Täter bietet das Verfahren die Chance, Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und sogar die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. (Symbolbild)  © Bernd Weißbrod/dpa

Bei dem Verfahren sollen Täter und Opfer einer Straftat mit der Hilfe eines Mediators gemeinsam eine Wiedergutmachung und Konfliktlösung erarbeiten.

Dieses Verfahren ist für alle Seiten freiwillig und läuft außergerichtlich - ob es zustande kommt, darüber entscheidet in der Regel die Staatsanwaltschaft, anregen können einen Täter-Opfer-Ausgleich aber auch die Polizei, Rechtsanwälte oder die Betroffenen selbst.

In den vergangenen zehn Jahren ging die Zahl der Fälle von rund 900 auf 591 im Jahr 2024 zurück, wie der jüngste Jahresbericht zeigt.

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Zugleich würden die Fälle komplexer, sagte die Koordinatorin für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt, Jennifer Schmidt, vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung.

Das sei etwa der Fall, wenn es mehrere Täter gebe.

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Meist geht es um Körperverletzung

Beim Täter-Opfer-Ausgleich werden den Daten zufolge etwa zwei Drittel der Fälle geschlichtet. Auf ein oder mehrere Gespräche kann eine Entschuldigung folgen.

2024 wurden in der Summe zudem 19.470 Euro Schmerzensgeld vereinbart sowie rund 45.800 Euro Schadenersatz. Auch Arbeitsleistungen für geschädigte Personen oder für Vereine oder Institutionen gehörten zu den Wiedergutmachungen.

In den meisten gescheiterten Fällen fehlte die Bereitschaft von Beteiligten zu diesem Verfahren. Bei den meisten Fällen (2024: 52,6 Prozent) ging es um Körperverletzungsdelikte.

Oft stehen auch Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung im Mittelpunkt.

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