Von Britta Schultejans
München - Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge von zwei Gartenbesitzern gegen die Allgemeinverfügung zum Wassersparen abgewiesen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, auch steht die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren noch aus, wie das Gericht mitteilte.
"Nach Auffassung der Kammer kann sich die Landeshauptstadt bezüglich der angegriffenen Einschränkungen der Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz stützen", heißt es in der Begründung.
"Diese gelten für jedermann und enthalten insbesondere eine Pflicht, eine gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen." Die Einschränkungen seien verhältnismäßig.
Wegen drohender Knappheit hat die Stadt München den Wasserverbrauch eingeschränkt. Laut einer seit Mitte Juli gültigen Allgemeinverfügung dürfen etwa private Pools nicht mehr befüllt werden.
Auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.