Wiesn-Reservierung: Gericht verbietet teuren Weiterverkauf
Von Sabine Dobel
München - Einmal mehr hat sich ein Gericht mit den Graumarkttickets auf dem Oktoberfest befasst – und einmal mehr bekam eine Wirtsfamilie recht.
Der Wiesnchef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (54, SPD) begrüßte das entsprechende Urteil des Landgerichts München I.
Dieses hatte einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen.
"Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes", erklärte Scharpf. "Deswegen gehen wir gemeinsam mit den Wiesnwirten gegen diese Praktiken vor."
In dem Fall vor dem Landgericht München I hatte ein Testkäufer der Wirtsfamilie Haberl im Jahr 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch 1729 Euro bezahlt, inklusive Verzehrgutscheinen.
Aufgrund der Reservierungsbedingungen wäre er unter Umständen sogar Gefahr gelaufen, des Zeltes verwiesen zu werden. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ochsenbraterei dürften Reservierungen nicht zu überhöhten Preisen oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft werden.
"Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise", sagte Scharpf. Er unterstütze die Wirte darin, alle abzumahnen, die Wiesntische zu Preisen von zum Teil mehreren Tausend Euro weiterveräußerten - wie es die Ochsenbraterei vorbildlich getan habe.
Titelfoto: Matthias Balk/dpa
