Grausamer Fund in Sachsen: Toter Waschbär einfach entsorgt

Von Anke Brod

Leipzig - Der Anblick ist unschön bis bestialisch: Ein dunkler Waschbär mit teilweise abgezogenem Fell liegt tot in einem Feldgraben zwischen Leipzig-Holzhausen und Baalsdorf, nur 200 Meter vor einem beliebten Modellflugplatz. "Muss das sein?", fragt sich Anwohnerin Marie Schumann, die den grausigen Fund kürzlich beim Spaziergang mit ihrem Hund entdeckte.

Dieser tote Waschbär wurde bei Leipzig abgelegt. Womöglich wurde er danach von Raubtieren angefressen.
Dieser tote Waschbär wurde bei Leipzig abgelegt. Womöglich wurde er danach von Raubtieren angefressen.  © Anke Brod

Bereits vergangenes Jahr seien hier auf dem Breiteweg zwischen Holzhausen und Baalsdorf viele Waschbären tot abgekippt worden. "Muss man so grausam sein?", moniert sie und schildert geschockt: "Im letzten Jahr waren es teilweise drei bis vier Waschbären, die auf einem Haufen lagen."

Nach einem neuerlichen Vorfall in diesem Frühling informierte Schumann dann den "Staatsbetrieb Sachsenforst" im Bezirk Leipzig. Sie wurde enttäuscht: "Ich hatte denen gesagt, wo genau es ist, die wollten sich kümmern. Wochen später lagen die Tiere immer noch da. Also scheinen sie sich ja doch nicht gekümmert zu haben."

Die Bürgerin zeigt Verständnis dafür, dass ein Waschbär auf dem eigenen Grundstück im Notfall erlegt werden müsse, wenn sich dieser zur Plage entwickle. Doch mahnt sie: "Man muss sie doch anders 'entsorgen!'" Ein toter Waschbär könne nicht nur für die Hunde und Kinder gefährlich werden, die regelmäßig auf diesem Weg spazieren gingen, sondern ziehe auch Wildschweine, Füchse oder gar Wölfe an.

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Sie toppt ihre Beobachtungen: "Abgesehen von den toten Waschbären wird auf dem Breiteweg auch regelmäßig Bauschutt und anderer Müll wie Matratzen oder Autoreifen abgeladen. Es betrifft meist nur den Abschnitt zwischen Holzhausen und dem Modellflugplatz."

Waschbär wohl von Raubtier teilweise gehäutet

Am Tag nach dem Fund war das Tier verschwunden, Teile der Innereien lagen aber noch da.
Am Tag nach dem Fund war das Tier verschwunden, Teile der Innereien lagen aber noch da.  © Anke Brod

Diesmal lag der tote Waschbär übrigens nicht lange im Graben, tags darauf fanden sich nur noch Überreste. Offenbar hatte es in diesem Fall anderen Wildtieren gemundet.

Auf Anfrage von TAG24 sagt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) zum aktuellen Waschbärfoto: "Beim Betrachten drängt sich die Erkenntnis auf, dass der Waschbär nach seinem Tod von einem Raubtier (etwa Fuchs) angefressen wurde und die sichtbare Öffnung des Kadavers nicht durch menschliche Rohheit entstanden ist. Warum der Waschbär verendet ist, kann anhand des Fotos nicht zweifelsfrei geklärt werden. Auch natürliche Todesursachen kommen in Betracht. Eine Straftat nach dem Tierseuchengesetz liegt nicht vor."

Die Entsorgung von Tierkadavern unterliege im Übrigen nur bei gehaltenen Tieren bestimmten Vorschriften - mit einer Ausnahme: "Wildtiere, wie der Waschbär, werden dann entsorgt, wenn man eine auf Menschen oder andere Tiere übertragbare Krankheit befürchtet. Dieser Sachverhalt kann anhand des vorliegenden Fotos nicht konstruiert werden".

Waschbärdamen pflanzen sich stärker fort, wenn Artgenossen sterben

Ein Feldweg zwischen den Leipziger Stadtteilen Holzhausen und Baalsdorf. Hier wurde der tote Waschbär gefunden - nicht der erste an dieser Stelle.
Ein Feldweg zwischen den Leipziger Stadtteilen Holzhausen und Baalsdorf. Hier wurde der tote Waschbär gefunden - nicht der erste an dieser Stelle.  © Anke Brod

Weiter sagen die Veterinäre: "Eine nicht tierschutzgerechte Tötung wäre nach § 17 des Tierschutzgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Das Leiden des Tiere müsste zweifelsfrei beweisbar und der Täter bekannt/ermittelbar sein." Im vorliegenden Fall müsse man gegebenfalls "nicht waidgerechte Jagd" nachweisen.

Unter der Rubrik "Wildtiere in der Stadt" informiert das Leipziger Amt für Stadtgrün und Gewässer ausführlich zum Waschbären. Nach der Sächsischen Jagdverordnung unterliegen sie im Freistaat dem Jagdrecht (§ 3 Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO)). Die zuständigen Jäger dürfen sie in den Jagdbezirken erlegen und sich aneignen. In "befriedeten" Bezirken wie Gebäuden, Hausgärten, Friedhöfen, Kleingärten, Sportanlagen oder Campingplätzen ruht die Jagd.

Laut Landesjagdgesetz dürfen Grundstückseigentümer- oder Nutzer unter Beachtung des Tierschutzgesetzes demnach auch ohne Jagdschein Waschbären fangen. Nur wer Sachkunde besitzt, etwa ein Jäger oder Tierarzt, darf sie unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes dann aber auch töten. In Leipzig bieten Firmen inzwischen das "Fangen, Töten und Entsorgen" als Dienstleistung an.

Was viele jedoch nicht wissen: Das Fangen in abgegrenzten Bezirken bringt auf Dauer nichts - auf höheren "Bejagungsdruck" reagieren Waschbärdamen mit stärkerer Fortpflanzung...

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