Sachsen-Anhalt setzt Mindeststandard für Flüchtlings-Unterkünfte aus

Magdeburg - Sachsen-Anhalt hat seit einiger Zeit die Mindestvorgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften außer Kraft gesetzt.

In Sachsen-Anhalt wurde seit Januar der Mindeststandard an Wohnraum in Flüchtlingsunterkünften ausgesetzt. (Symbolbild)
In Sachsen-Anhalt wurde seit Januar der Mindeststandard an Wohnraum in Flüchtlingsunterkünften ausgesetzt. (Symbolbild)  © Uwe Zucchi/dpa

Laut Innenministerium geht es darum, den Anspruch auf sieben Quadratmeter Wohnraum auszusetzen. Die "Lockerung" dieser Regel solle aber weiterhin eine menschenwürdige Unterbringung ermöglichen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag.

Die Rahmenbedingungen seien bereits seit Anfang Januar ausgesetzt, erklärte die Sprecherin. Die "Lockerung" sei bis Ende Juni befristet. Seit etwa einem Jahr kommen wieder mehr Flüchtlinge insbesondere aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt. Einige Landkreise und Kommunen beklagten zuletzt, an der Auslastungsgrenze zu sein.

Die Immigrationsbeauftragte des Landes, Susi Möbbeck (59, SPD), schien die Situation vor Kurzem deutlich gelassener zu betrachten. "Wenn es jetzt nicht erneut zu einem großen Ansteigen der Fluchtmigration aus der Ukraine kommt, können wir das beherrschen und gestalten", sagte sie vor wenigen Tagen in einem Interview.

Laut den Leitlinien, die seit 2013 gelten, sind Zimmer mit maximal vier Leuten zu belegen, wobei für jede Person mindestens sieben, im Ausnahmefall sechs Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen sollen. Schon vom 1. September 2015 bis zum 31. Dezember 2016 waren diese Vorgaben außer Kraft.

Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa

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