Mobile Notfallsanitäter und Telenotärzte: Diese Reform plant Sachsen-Anhalt

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt soll der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern und Telenotärzten landesweit ermöglicht werden.

Bei vielen Einsätzen ist ein Notarzt vor Ort weiterhin vorgesehen, etwa bei einem Herzinfarkt. (Symbolbild)
Bei vielen Einsätzen ist ein Notarzt vor Ort weiterhin vorgesehen, etwa bei einem Herzinfarkt. (Symbolbild)  © Jens Büttner/dpa

"Wir haben uns innerhalb der Koalition auf Eckpunkte für eine Reform verständigt", sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Rettungsdienstgesetz soll bis Jahresende überarbeitet werden.

Der Telenotarzt unterstützt von der Leitstelle Sanitäter bei Rettungseinsätzen, ohne selbst vor Ort zu sein. Ihnen werden in Echtzeit Vitaldaten der Patienten zur Verfügung gestellt, etwa Blutdruck und EKG.

Zudem haben sie aus der Entfernung Kontakt zum Rettungswagen und dessen Besatzung vor Ort, beispielsweise per Video-Anruf.^^

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Bisher wird der Telenotarzt in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle getestet. Zuletzt hatten die Beteiligten dort ein positives Zwischenfazit gezogen.

Nach ersten Daten blieben die Patienten in 90 Prozent der Fälle, in denen ein Telenotarzt konsultiert wurde, nach einer abgeschlossenen Behandlung entweder vor Ort oder wurden durch einen Notfallsanitäter mit Unterstützung des Telenotarztes behandelt und anschließend in eine Klinik transportiert.

Fortbildung soll verbessert werden

In Gräfenhainichen versorgt bereits seit 2023 ein Gemeindenotfallsanitäter die nicht-akuten Fälle.
In Gräfenhainichen versorgt bereits seit 2023 ein Gemeindenotfallsanitäter die nicht-akuten Fälle.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sind im Rahmen eines weiteren Pilotprojekts Gemeindenotfallsanitäter zugelassen.

Damit können Einsatzfahrzeuge mit besonders qualifizierten Notfallsanitätern besetzt werden. Diese sollen Patienten versorgen, die dringend Hilfe brauchen, aber nicht zwingend ins Krankenhaus müssen.

Weiterhin soll im Rahmen der Reform die Fortbildung verbessert werden.

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"Wir wollen landesweit einheitliche Qualitätsstandards für Leitstellenmitarbeiter definieren. Dafür wollen wir bestimmte Vorgaben machen. Außerdem wollen wir die Fortbildungspflicht für die Einsatzkräfte im Rettungsdienst gesetzlich verankern", sagte Zieschang.

Titelfoto: Jens Büttner/dpa

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