Umstrittene Krankenkassenreform: Darauf müsst Ihr jetzt gefasst sein

Berlin - Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die umstrittene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Union und SPD sprechen von einem notwendigen Stabilisierungspaket - Kritiker sehen hingegen spürbare Belastungen für Millionen Versicherte.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet die Reform vor allem mehr Eigenbeteiligung bei einzelnen Leistungen.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Angesichts von Milliardendefiziten sieht die Reform massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor.

Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden.

Zudem werden Leistungen künftig stärker darauf überprüft, ob ihr medizinischer Nutzen ausreichend belegt ist. So sollen beispielsweise homöopathische Arzneimittel künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

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Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome kommt auf den Prüfstand. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber bestehen.

Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

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Krankenkassenreform beschlossen: Was sich jetzt für Versicherte ändert

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (47, CDU) führt kein Weg an der Reform vorbei.  © Elisa Schu/dpa

Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden.

Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden.

Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

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Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.

Laut Gesundheitsministerin Nina Warken (47, CDU) ist die Reform nötig, weil die jetzige Ausgabendynamik über kurz oder lang zu einem "Systemkollaps" führt. Die Leistungsausgaben der Krankenkassen waren im vergangenen Jahr auf gut 336 Milliarden Euro gestiegen. Im ersten Quartal 2026 nahmen sie mit plus acht Prozent noch rasanter zu als ursprünglich angenommen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen nun nur noch so stark steigen, wie es die Einnahmenentwicklung grundsätzlich hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert.

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