AfD-Politiker Brandner darf als "Hetzer" bezeichnet werden

Gera - Krachende Niederlage für den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (55).

Stephan Brandner (55, AfD) musste eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Stephan Brandner (55, AfD) musste eine Niederlage vor Gericht einstecken.  © Kay Nietfeld/dpa

Das Landgericht Gera hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des AfD-Politikers gegen den Geraer Amtsrichter Eugen Weber abgewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts am heutigen Freitag mitteilte.

Weber ist neben seiner Tätigkeit als Amtsrichter zugleich Stadtrat in Gera. Dieses Ehrenamt übt Brandner ebenfalls aus. Darüber hinaus sitzt der 55-Jährige für die AfD im Bundestag.

Das Weber und Brandner nicht gut aufeinander zu sprechen sind, zeigte sich eindrucksvoll während einer Stadtratssitzung Anfang Oktober. Dort hatte Richter Weber laut übereinstimmenden Medienberichten seinen "Stadtratkollegen" Brandner als "einen der niveaulosesten Hetzer der AfD von nationalem Rang" bezeichnet. Eine Äußerung die der 55-Jährige nicht akzeptieren wollte.

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Brandner fühlte sich von der Aussage Webers beleidigt und erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Laut Ansicht Brandners hatte Weber mit seiner Wortwahl gegen das geltende Mäßigungsverbot für Beamte verstoßen.

Weber, der auch als Grünen-Politiker unterwegs ist, ist als Richter verbeamtet. Das Landgericht Gera erteilte der Dienstaufsichtsbeschwerde nun eine Abfuhr. Laut Gericht wurde die Aussage Webers als freie Meinungsäußerung bewertet. Begründung: Außerhalb seiner Tätigkeit als Richter könne sich auch Weber auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung beziehen, so das Gericht.

Brandners Versuch den Richter zum Schweigen zu bringen ist somit krachend gescheitert.

Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa

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