Bayern-AfD unter Beobachtung: Verfassungsschutz durch Gericht bestätigt

München - Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD weiter beobachten.

Die Partei AfD darf nun wieder vom Verfassungsschutz in Bayern beobachtet werden.
Die Partei AfD darf nun wieder vom Verfassungsschutz in Bayern beobachtet werden.  © Frank Hammerschmidt/dpa

Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.

Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen, teilte das Gericht am Montag mit. Nachrichtendienstliche Mittel durfte der Verfassungsschutz in Bayern bei der Beobachtung der Bayern-AfD seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen.

Eine Entscheidung über deren Zulässigkeit traf das Gericht am Montag nicht. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass der Verfassungsschutz solche Mittel bei der Beobachtung der AfD einsetze, sagte ein Gerichtssprecher. Daher könne sich der Landesverband auch nicht dagegen wehren.

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Bei der Entscheidung im Oktober 2022 hatte das Gericht dem Landesamt auch vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben".

Am Montag teilte das Verwaltungsgericht nun mit, das LfV dürfe die Öffentlichkeit zumindest über die Beobachtung auf Basis offen zugänglicher Informationen informieren.

Äußerungen von AfD-Mitgliedern lassen Gericht aufhorchen

Äußerungen von AfD-Mitgliedern gaben dem Verwaltungsgericht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei.
Äußerungen von AfD-Mitgliedern gaben dem Verwaltungsgericht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei.  © Daniel Karmann/dpa

Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern "lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen", teilte das Gericht mit.

"Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien." Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbilden, seien sie "jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits".

Das bayerische Innenministerium hatte im September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet.

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Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals aber bereits betont: "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist."

Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.

Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa

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