EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Brüssel (Belgien) - Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron (52) ausgesprochen.

Petr Bystron (52, AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments und Ex-Bundestagsabgeordneter.
Petr Bystron (52, AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments und Ex-Bundestagsabgeordneter.  © Britta Pedersen/dpa

Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.

Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben.

Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung "in mindestens fünf Fällen" und Betrug "in mindestens sechs Fällen" vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.

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Bystron selbst weist die Vorwürfe gegen ihn vehement zurück und bezeichnet das Verfahren als politisch motiviert. "Voice of Europe" steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Immunität schon mal aufgehoben

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. Jetzt entschied sich auch das Europaparlament dazu. (Symbolfoto)
Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. Jetzt entschied sich auch das Europaparlament dazu. (Symbolfoto)  © Nicolas Landemard/Le Pictorium Agency via ZUMA/dpa

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt.

Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.

"Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben", teilte er damals auf Anfrage mit.

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Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Erstmeldung vom 6. Mai, 12.35 Uhr; letzte Aktualisierung 12.44 Uhr.

Titelfoto: Britta Pedersen/dpa

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