Lügen haben kurze Beine: Richter lesen AfD die Leviten

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Dresden - Schlappe für die AfD vorm Oberlandesgericht! Der Kreisverband der Populisten hatte laut den Juristen mit falschen Tatsachenbehauptungen im Wahlkampf agiert. Derlei Parolen dürfen künftig nicht wieder verwendet werden.

Damit darf die AfD noch um die Wählergunst werben, doch mit einer bestimmten Lüge nicht mehr.
Damit darf die AfD noch um die Wählergunst werben, doch mit einer bestimmten Lüge nicht mehr.  © DPA/Robert Michael

Seinerzeit verteilte die AfD Flyer mit dem Spruch: "Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative 'sicherer Hafen'. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme."

Die Hilfsorganisation wies von sich, mit Steuergeldern finanziert worden zu sein, und verbat sich derlei Aussagen.

Das Landgericht hatte der AfD noch recht gegeben. Demnach handelte es sich um Meinungsfreiheit.

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Die obersten Richter am OLG erklärten nun, "die beanstandete Äußerung enthalte unwahre Tatsachenbehauptungen".

Zwar sei im Wahlkampf Polemik hinzunehmen, nicht aber unwahre Behauptungen, so der zuständige Senat endgültig.

Titelfoto: DPA/Robert Michael

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