Verfassungsschutz: Gericht weist Klagen der AfD zurück

Dresden - Das Verwaltungsgericht Dresden hat am heutigen Mittwoch die Klagen zweier AfD-Politiker gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zurückgewiesen.

Sein Name bleibt in den Verfassungsschutzberichten: AfD-Rechtsaußen Jens Maier (62).
Sein Name bleibt in den Verfassungsschutzberichten: AfD-Rechtsaußen Jens Maier (62).  © dpa/Sebastian Kahnert

Im ersten Fall ging es um den ehemaligen Richter und AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (62).

Der Rechtsaußen-Politiker, der laut LfV Obmann des inzwischen aufgelösten "Flügels" der AfD war und nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten darf, hatte verlangt, dass sein Name aus den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2020 und 2021 entfernt wird.

Die namentliche Nennung "kränkt mich in meiner Ehre", so Maier vor Gericht. Die Kammer sah dies anders und wies die Klage ab.

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Im zweiten Fall verlangte der Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich (63), der Ende Januar die AfD-Fraktion verlassen hatte, dass der Verfassungsschutz keine Informationen mehr über ihn sammeln und auswerten dürfe sowie sämtliche gespeicherten Erkenntnisse zu löschen habe.

Klage abgewiesen: der Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich (63) muss die Datensammelei des Verfassungsschutzes akzeptieren.
Klage abgewiesen: der Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich (63) muss die Datensammelei des Verfassungsschutzes akzeptieren.  © DPA/Robert Michael

Die Sammlung personenbezogener Informationen greife in seine Rechte als Abgeordneter ein, argumentierte Ulbrich.

Auch hier wies das Gericht die Klage ab und stellte fest, dass die Datenerfassung und -speicherung zulässig gewesen sei.

Titelfoto: Montage: dpa/Sebastian Kahnert, dpa/Robert Michael

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