Verfassungsschutz nimmt AfD Niedersachsen weiterhin unter die Lupe

Hannover - Die AfD in Niedersachsen bleibt für den Verfassungsschutz des Landes ein Verdachtsobjekt. Die bisherige Einstufung wurde um zwei Jahre verlängert, wie der Verfassungsschutz am Dienstag in Hannover mitteilte.

Die AfD bleibt für den Verfassungsschutz in Niedersachsen weiterhin ein Verdachtsobjekt.
Die AfD bleibt für den Verfassungsschutz in Niedersachsen weiterhin ein Verdachtsobjekt.  © Julian Stratenschulte/dpa

Nach einer zweijährigen Beobachtungsphase seit Mai 2022 bestünden weiterhin Anhaltspunkte für den Verdacht, dass es sich beim AfD-Landesverband "um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt", sagte der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril (55). Die Verdachtsphase ist auf zwei Jahre begrenzt, kann aber einmalig um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

Der Verfassungsschutz erklärte, die Verbindungen der AfD in Niedersachsen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigten eine Vernetzungsstruktur auf, die sich überwiegend auf das vielfältige Spektrum der sogenannten Neuen Rechten konzentriere.

"Öffentlich treten die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand zwar gemäßigt auf, eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt", sagte Pejril. Zahlreiche Aussagen von niedersächsischen Funktionären, Repräsentanten und Kreisverbänden offenbarten eine tief verankerte Fremdenfeindlichkeit, die eng an ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis anknüpfe.

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Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (55) bezeichnete die Beobachtung der AfD als absolut notwendig. "Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, für die Vielfalt in unserem Land und für das gesellschaftliche Miteinander", sagte die SPD-Politikerin nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes. "Immer deutlicher wird erkennbar, dass ihre Mitglieder auch in Niedersachsen an einer Spaltung der Gesellschaft arbeiten, gezielt Ressentiments schüren und aus der so erzeugten Verunsicherung und Ausgrenzung politisches Kapital schlagen wollen."

AfD in weiteren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft

Ansgar Schledde (47) ist seit Kurzem Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen.
Ansgar Schledde (47) ist seit Kurzem Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen.  © Georg Wendt/dpa

Auf Bundesebene wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Der Inlandsgeheimdienst geht also dem Verdacht nach, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnte. Eine Beobachtung der Bundespartei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, dazu zählen unter anderem Observation oder Informanten, kann diesen Verdacht erhärten oder widerlegen. Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Einstufung.

Auf der Ebene der Bundesländer werden die AfD-Landesverbände Thüringen (seit März 2021), Sachsen (seit Dezember 2023) und Sachsen-Anhalt (seit November 2023) von den dortigen Verfassungsschutzämtern sogar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das heißt, die Behörden dort haben nicht mehr nur den Verdacht, sondern gehen davon aus, dass diese Landesverbände verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, und haben sie entsprechend im Blick.

Bei der niedersächsischen AfD gab es erst vor Kurzem einen Führungswechsel. Der Bundestagsabgeordnete Frank Rinck (37), der den Landesverband professionalisieren und nach internen Streitigkeiten vereinen sollte, trat im April nicht erneut als Landesvorsitzender an. Stattdessen wurde Rincks bisheriger Vize Ansgar Schledde (47) in das Amt gewählt.

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Wenige Tage vor Schleddes Wahl war unter anderem die Parteizentrale der AfD Niedersachsen in Hannover durchsucht worden, weil ein AfD-Landtagsabgeordneter möglicherweise mit Parteispenden auf einem privaten Konto gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte. Laut Rinck werden die Vorwürfe gegen Schledde erhoben. Schledde selbst erklärte, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover vom Dienstag dauert die Auswertung der Unterlagen und eines Datenträgers in dem Verfahren noch an.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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