Ministerpräsident stellt konkrete Forderung: Arbeitsgruppe soll AfD-Verbot prüfen

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Berlin - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (51, CDU) hat sich jetzt als erster CDU-Mann konkret zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert - und nannte konkrete Bedingungen.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (51, CDU) sprach sich zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren aus.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (51, CDU) sprach sich zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren aus.  © Jan Woitas/dpa

"Das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt", erklärte Wüst in dem Format "Missverstehen Sie mich richtig" als es um die Frage ging, wie er zu einem AfD-Verbot stehe.

Denn: Wüst ist dafür eine "Arbeitsgruppe" einzusetzen, um ein mögliches Verbotsverfahren zu prüfen.

"Nicht mit dem politisch vorher festgelegten Ziel, ihr müsst jetzt ein Verbot prüfen, sondern diese Partei zu prüfen und die etwaigen Rechtsfolgen. Das kann ein Verbot sein, das kann auch etwas anderes sein", so der 51-Jährige.

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Die AG solle dann zunächst alle Materialien zusammentragen, die eine Verfassungswidrigkeit der AfD bezeugen würden. Nur mit umfangreichen Beweisen könnte dann ein Ministerpräsident wie Wüst das Verbotsverfahren beim Verfassungsgericht beantragen.

Wüst über AfD: Parteiverbot ist keine "Haltungsfrage"

Wüst unterstützte auch Parteikollege Sven Schulze (47, CDU, r.) im sachsen-anhaltischen Wahlkampf.
Wüst unterstützte auch Parteikollege Sven Schulze (47, CDU, r.) im sachsen-anhaltischen Wahlkampf.  © Jan Woitas/dpa

Im Gegensatz zu vielen anderen Politikern wolle Wüst aber nicht prompt ein allgemeines Verbot, sondern nur die Prüfung fordern. Er erklärte sinngemäß, dass solche lauten Forderungen nur der AfD und ihren Wählern in die Karten spielen würden.

"Die Länder, die müssen nachher im Bundesrat dieses Ding beschließen und auch die Verantwortung dafür tragen, wenn das schlampig vorbereitet ist", so der Ministerpräsident.

Ein Parteiverbot sei keine "Haltungsfrage", so Wüst, sondern müsse mit einem "Prüfkatalog" und vor allem "niet- und nagelfest" belegt werden. Sollte die Prüfung tatsächlich Hinweise auf eine Verfassungswidrigkeit der Blauen liefern, dann wäre es für ihn lediglich ein "Handlungsbefehl, diese Verfassung zu schützen".

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In dem Gesprächsformat äußerte sich Wüst auch zu dem Haushoch-Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Man müsse den Wählern der Blauen in erster Linie zuhören und ihre Forderungen ernst hinterfragen. "Denn anders kommen wir nicht wieder ins Gespräch."

Auf die Frage, wie es mit seiner Partei jetzt weitergehe, hatte der 51-Jährige keine konkrete Antwort. Die Union habe zwar schon vor dem desaströsen Wahlergebnis über mögliche Konsequenzen nachgedacht. "Aber wir haben offensichtlich nicht die richtigen Gedanken gehabt", meinte er abschließend.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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