Journalist wegen Faeser-Meme angeklagt: Gericht fällt eindeutiges Urteil
Von Angelika Resenhoeft
Bamberg - Im Berufungsverfahren um einen Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (55, SPD) ist der Chefredakteur eines rechten Onlineportals vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden. Das Landgericht Bamberg hob am Mittwochvormittag eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom vergangenen April auf.
Das Amtsgericht hatte den angeklagten David Bendels (40) wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Bendels soll im Februar 2023 auf dem X-Kanal des "Deutschland-Kuriers" ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der "Deutschland-Kurier" den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".
Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet - ob er ihn wirklich selbst erstellt und gepostet hat, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert.
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts. Die Fotomontage sei eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gewesen.
Gericht: Post über Nancy Faeser von der Meinungsfreiheit gedeckt
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte hingegen, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, "jedenfalls keine Schmähkritik", sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer.
Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.
Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.
Machtkritik sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: "Es liegt hier keine Verleumdung vor." Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den allerersten Blick zu erkennen gewesen.
Wegen des Posts im Februar 2023 hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess.
Erstmeldung: 11.34 Uhr; zuletzt aktualisiert: 13.22 Uhr
Titelfoto: Daniel Vogl/dpa
