Kein Anschlag: AfD-Chef Tino Chrupalla scheitert mit Beschwerde

Ingolstadt - Beim Wahlkampf in Ingolstadt musste Tino Chrupalla (48) in ein Krankenhaus. Er sprach danach von einem Anschlag auf seine Person, die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Der AfD-Chef wollte das so nicht hinnehmen.

Tino Chrupalla (48, AfD) ist unzufrieden mit dem Ausgang.
Tino Chrupalla (48, AfD) ist unzufrieden mit dem Ausgang.  © Serhat Kocak/dpa

Jetzt ist Chrupalla mit einer von ihm eingereichten Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen einer möglichen Körperverletzung am Rande der Wahlkampfveranstaltung in Bayern gescheitert.

Die Generalstaatsanwaltschaft München habe einen entsprechenden Antrag Chrupallas abgelehnt, erklärte eine Sprecherin Ingolstadt am heutigen Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Als Grund für die Beschwerde habe Chrupallas Anwalt etwa angeführt, die Ermittler seien einzelnen Beweisangeboten nicht nachgegangen.

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Die Wochenzeitung "Junge Freiheit" zitierte am Freitag dazu aus einem Schreiben Chrupallas mit detaillierteren Begründungen. Demnach monierte der AfD-Chef, die Ermittlungen zu dem Vorfall, nach dem er im Krankenhaus behandelt worden war, seien "stark lückenhaft".

So seien etwa nicht alle Ärzte, die an seiner Erstbehandlung beteiligt gewesen seien, als Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe das zunächst angeordnet, einen Tag später jedoch ohne Begründung zurückgenommen.

Schreiben Tino Chrupallas bei Ermittlungsbehörden nicht bekannt

Der AfD-Politiker sieht sich weiter als Anschlagsopfer.
Der AfD-Politiker sieht sich weiter als Anschlagsopfer.  © Michael Kappeler/dpa

Dieses Schreiben, aus dem die Zeitung im Bericht zitierte, ist weder der Generalstaatsanwaltschaft München als zuständiger Aufsichtsbehörde noch der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bisher bekannt, wie es von beiden Behörden entsprechend hieß.

Chrupallas Anwalt habe seine Beschwerde gegen die vorgenommene Einstellung der Ermittlungen Anfang Januar eingelegt, führte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zum Fall weiter aus.

Dann sei eine "detaillierte Begründung" bis 15. Januar angekündigt worden. Als diese Ende Januar nicht vorlag, habe die Behörde die Beschwerde in München zur Entscheidung vorgelegt. Dort sei sie am 7. Februar dieses Jahres abgelehnt worden.

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Zu dem Inhalt des nun zitierten Schreibens könne man sich nicht äußern, weil es sein könnte, dass es sich dabei um eine "Gegenvorstellung" zur Ablehnung der Beschwerde handelt. Das wäre ein erneuter, formloser Versuch Chrupallas, die Ermittler aufzufordern, ihre Entscheidung nachträglich zu korrigieren. Einer möglichen Prüfung des Schreibens könne man daher natürlich nicht vorgreifen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.

Tino Chrupalla wurde nach dem Vorfall auf der Intensivstation des Krankenhauses überwacht

Ist das letzte Wort im Fall Chrupalla bereits gesprochen?
Ist das letzte Wort im Fall Chrupalla bereits gesprochen?  © Marco Rauch/dpa

Chrupalla hatte Anfang Oktober des Jahres 2023 - wenige Tage vor der Landtagswahl in Bayern - einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt abbrechen müssen.

Vor seiner Rede wurde er ins Krankenhaus gebracht und wegen Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er die Klinik aber wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest.

Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei. "Insgesamt ist dieser Angriff auf mich als Anschlag zu werten", sagte er wenige Tage nach seiner Klinikbehandlung in Berlin.

Die Staatsanwaltschaft bewertete den Vorfall anders. Es habe keine "Tathandlung, aus der auf einen "Anschlag" geschlossen werden könnte, festgestellt werden" können, betonte die Behörde.

"Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden", erklärte eine Sprecherin der Behörde im Dezember.

Weiter hieß es dazu: "Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben."

Titelfoto: Serhat Kocak/dpa

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